Fahrzeit = Arbeitszeit?
#1

Hallo zusammen Icon_wink

Ich bin jetzt neu im Personalrat und meine Mitstreiterin und ich wollen nun ein Thema angehen, welches in der Vergangenheit schon oftmals bei den Chefs angebracht, von diesen aber immer abgelehnt wurde.
Und zwar geht es um die Fahrzeit zu Gemeindevertretersitzungen u.ä., entweder als Protokollantin oder als Sachbearbeiterin zu einem bestimmten Thema.
Bei uns wird es bisher so gehandhabt, dass die Fahrzeit zur Sitzung KEINE Arbeitszeit ist, sondern diese erst anfängt zu laufen, wenn man am Sitzungsort eingetroffen ist. Fahren wir aber z.B. zu Seminaren/Schulungen, wird die Fahrzeit angerechnet. Schon das ist doch ein Widerspruch in sich oder? Icon_eek
Muss dazu sagen, dass unser Amtsbereich sehr groß ist, so dass die Fahrzeiten zur Sitzung von 5 bis 45 Minuten dauern kann.
Eine Dienstanweisung zur Anrechnung von Arbeitszeiten gibt es bei uns nicht.
Können wir hier nun was tun bzw. was können wir tun? Wie läuft es bei euch und kann mir Jemand ggf. mit Paragraphen und Gesetzen helfen? Müssen ja als Personalrat "Beweise" liefern können.
Vielen Dank fürs Lesen und für hoffentlich viele hilfreiche Antworten.

rose77 Big Grin
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#2

Bei uns andersrum, Fahrzeiten zu Sitzungen zählen als Arbeitszeit, wenn ich aber für eine Fortbildung drei Stunden durch die Gegend fahre, dann dort sitze und abends wieder zurück bekommen wir nur die normale Regelarbeitszeit gutgeschrieben. So läuft es, wenn man mit dem Zug irgendwo hin fährt.
Wenn ich mir aber einen Dienstwagen schnappe und mit dem zur Fortbildung fahre, dann ist das Arbeitszeit Big Grin
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#3

Wie wird es denn sonst bei Dienstreisen gehandhabt? Meiner Meinung nach ist es eine Dienstreise...

Beatrix
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#4

Also bei normalen Dienstreisen (Seminar, Schulung, auswärtige Termine usw.) bekommen wir die Fahrzeit, aber eben nicht die Zeit, die man bis zu einer Sitzung fährt!?
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#5

Wir bekommen bei Aus- und Fortbildung die Reisezeit nicht. Also von 6 bis 18:00 unterwegs, dann bekomme ich nur meine Regelarbeitszeit und der Rest ist meine Freizeit. Ätzend.
Bei Dienstreisen gibt es die komplette Zeit. Die Anreise zu einem Ausschuss oder sowas ist Arbeitszeit. Wenn ich zur Protokollführung muss, schreibe ich am nächsten Tag in die Korrekturliste z. B. Arbeitsende 20:00 Uhr. Der Nachhauseweg ist dann Freizeit.
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#6

Reise- und Aufenthaltszeiten werden jedoch bis zur Höhe der regelmäßigen, durchschnittlichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit neben der Zeit des Dienstgeschäfts berücksichtigt, wenn die letzteren Arbeitszeiten ohne die Reise- und Aufenthaltszeiten nicht erreicht würden (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-V, § 44 Abs. 2 TVöD-BT-V)

Siehe: https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...20365.html
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