Führungszeugnis verlangen bei Berufen wie Schreiner unzulässig?
#1

Ich habe mich auf eine Stelle als Schreiner beworben. Da mir aufgefallen ist, dass es nach TVöD bezahlt wird, habe ich mich gewundert, dass man kein Führungszeugnis verlangt.
Ich dachte vielleicht ist der Beruf Schreiner der Grund, denn man hat ja nicht direkt mit Menschen zu tun.
Also Bewerbung raus und zum Termin für ein Vorstellungsgespräch, ich konnte sie überzeugen und als auch da keine Rede über das Führungszeugnis kam, habe ich mich echt gefreut, einen Job zu haben, der mir echt gefällt mit den richtigen Voraussetzungen.
Als ich dann zwei Wochen später ins Rathaus gerufen wurde für die Unterzeichnung des Vertrages, war für mich der Tag der Sorgen für die Fehler, die ich früher begangen habe, vorbei. Nach der Unterzeichnung würde mir ein Schriftstück mitgegeben, was für notwendige Unterlagen noch hinterlegt werden, zb Bankverbindung und dann der Schlag, auf der zweiten Seite Verlangen des Führungszeugnisses.
Alles komisch nach Vertragsabschluss das zu verlangen. Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nicht beworben.
Was soll ich jetzt machen, denn das Führungszeugnis kann ich nicht vorlegen oder beantragen, denn acht Einträge mit organisierte Banden-Kriminalität, Diebstahl im besonders schweren Fall plus Haftstrafe von fast 10 Jahren. Wie gesagt das liegt jetzt aber 9 Jahre zurück und mein Leben hat sich geändert. Anscheint hat der nicht Mensch das nicht selbst in der Hand, sondern das Blatt Papier der Justiz.
Was kann oder soll ich machen?
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#2

Die Angaben im Lebenslauf waren korrekt?

Formal ist es kein Kündigungsgrund, wenn es keine Hinweise in der Ausschreibung gab. Aber in der Probezeit kann der Arbeitgeber auch ohne richtige Gründe kündigen und ist auch gut beraten nur sehr allgemeine Gründe dem Personalrat mitzuteilen.

Optionen sind ja nur, selber kündigen, aussitzen oder das Gespräch suchen. Ich würde dazu neigen, das Gespräch zu suchen. Dabei wäre es vermutlich hilfreich, wenn die "9 Jahre her" sich nicht auf die Tat oder Verurteilung sondern auf die Haftentlassung beziehen. Wenn man erst seit kurzem aus der Haft entlassen wurde, wäre es ungünstiger als schon eine längere erfolgreiche Resozialisierung.
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#3

Ich bin seit Juni 2018 entlassen und habe seit dem Tag immer gearbeitet und auch nichts dazu kommen lassen. Ich möchte einfach als Schreiner meine Arbeit machen und das Thema hinter mir lassen.
Es ist ein Kapitel, worauf ich heute nicht stolz bin und es hinter mir liegt.
Ja, das Gespräch zu suchen ist richtig, werde ich auch machen, aber erst kurz vor knapp, damit ich ihnen erstmal zeigen kann, was ich drauf habe.
Danke.
Die Angaben bis auf die Zeiten, um Zeiten zu überbrücken, waren alle richtig, ich habe ja nicht am Stück die Zeit hinter Gittern verbracht.
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