Führungszeugnis O: Einstellungszusage reicht nicht?
#1

Hallo,

ich war heute Nachmittag aufm Amt und wollte o. g. zur Vorlage bei meinem neuen Arbeitgeber beantragen. Von dem erhielt ich eine Einstellungszusage. Aufm Amt sagte man mir, dass das nicht ausreicht, sondern dass ich ein Schreiben vom neuen Arbeitgeber vorlegen soll, aus dem explizit hervorgeht, dass das Führungszeugnis O an Behörde X geschickt werden soll.

Jetzt war beim neuen Arbeitgeber natürlich keiner mehr da.

Aber ist das tatsächlich so, dass eine Einstellungszusage nicht ausreicht und man ein extra Schreiben vorlegen muss?

Danke.

Grüße
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#2

Das ist völliger Blödsinn. Wenn jemand ein Führungszeugnis OB oder OE beantragt, Empfängeradresse und Verwendungszweck angibt und die Gebühr bezahlt, wird das von uns beim Bundeszentralregister so bestellt.

Ob der Antragsteller das wirklich so braucht bzw. vom Empfänger wirklich zur Vorlage aufgefordert wurde, ist für uns absolut unerheblich; seine Daten, sein Geld...
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#3

.. . fast richtig, bei OE (erweitertes Führungszeugnis an Behörde) gilt allerdings § 30a Abs. 2 BZRG:
"(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend."
Bei erweiterten Führungszeugnisses verlangen wird daher in jedem Fall eine schrl. Aufforderung, die wird bei uns auch immer erbracht. 

Alle anderen Führungszeugnisse - egal wohin diese versandt werden sollen - werden ohne Nachweis beantragt. 

Schöne Zeit
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