Hallo was genau kann man unter dem Begriff "Erschwerniszuschläge" verstehen?
Bin Arbeiter im Garten-Landschaftsbau / Pflege.
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§ 19 TVöD:
Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.
Außergewöhnliche Erschwernisse sind
- mit besonderer Gefährdung
- mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung
- besonders starker Schmutz- und Staubbelastung
- mit besonders starker Strahlenexposition
- unter sonstigen vergleichbar erschwerten Umständen.
Wenn durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere zum Arbeitsschutz, der außergewöhnlichen Erschwernis Rechnung getragen wird, werden keine Zuschläge bezahlt.
Die Arbeiten und Zuschläge werden landesbezirklich geregelt. Für Arbeiter im Garten- und Landschaftsbau wird es schwierig Erschwerniszuschläge zu erhalten.