19.07.2018, 14:52
Meine Frage bezieht sich auf § 31 PersVG. Dort steht (bei Listenwahl), für die Person, welche ausscheidet tritt die nächste Person der austretenden Person, mit den meisten Stimmen, ein. Was ist in dem Fall, wenn generell sehr wenig Kandidaten zur Wahl standen und es auch Listen gab mit nur einer Person? Wenn ein gewähltes Mitglied in diesem Fall austritt, müssen dann Neuwahlen statt finden oder tritt dann einfach ein nicht gewählter Kandidat einer anderen Liste (mit den nächst höheren Stimmzahl) als Ersatzmitglied ein?
Wer kann mir helfen, liebe Grüße und Danke vorab
Wer kann mir helfen, liebe Grüße und Danke vorab