Ersatzmitglied untragbar
#1

Hallo,

ich habe folgende Frage: Wie kann ein Ersatzmitglied aus dem PR ausgeschlossen werden?

Folgender Fall: Die Kollegin war bis Mai; 14 PR.Mitglied und jetzt ist sie Ersatzmitglied.
Sie meldet sich ständig krank, sagt sie kommt und kommt dann doch nicht. Hält die Personalabteilung auf trapp. Schreibt APPS für die Kollegin als Krankmeldung ohne sich in der Personalabteilung zu melden. Hat zwei Abmahnungen bekommen.
Das macht diese Dame seit mehr als zwei Jahren. Auch die Geheimhaltung ist bei ihr nicht gewährleistet.

Wie kann man dieser Situation herr werden?? Welche Gesetze können hier abhelfen?
Im LPVG BW kann ich so einen Fall nicht finden.
Für die Kollegen ist das ein unzumutbarer Zustand, denn diese müssen ihre Arbeit mit machen und es dient auch nicht dem Betriebsklima.

Bedanke mich für die Antworten im voraus

Gruß Meister
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#2

014
ich denke, was für ordentliche Mitglieder gilt, gilt auch für Ersatzmitglieder . P033
Siehe LPVG - BW §28; zum Thema Verschwiegenheit: §10.
LG Pumukel
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#3

Ich habe davon leider keine Ahnung, ich würde aber rein interessehalber gern wissen, warum man sie denn nicht einfach ausschließen kann? Bei zwei Abmahnungen und wiederholtem untragbarem Verhalten? :O
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#4

014 Das kann der Personalrat ja einleiten, durch einen Beschluss. Ausschließen, also wirklich rausschmeißen aus dem Personalrat kann aber nur ein Verwaltungsgericht. Du musst das als Schutzmechanismus sehen. Wenn der Personalrat einen Ausschluss alleine beschließen könnte, gäbe es in vielen Bereichen ein Kommen und Gehen. P033
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