Hallo,
mich interessiert, wie in anderen Kommunen die telefonische Erreichbarkeit im Urlaub geregelt ist. Bei uns muss man die telefonische Erreichbarkeit im Urlaubsantrag eintragen. Da wagt natuerlich keiner, keine Telefonnumer einzusetzen. Ist das auch in anderen Kommunen ueblich und ist das rechtmaessig ? Zwar habe ich in meinen Urlauben noch nie einen Anruf bekommen, aber alleine die Moeglichkeit des Anrufs und das Mitnehmen des Handys stoert mich.
Viele Gruesse
Axel
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Hallo Axel,
ich bin immer wieder erstaunt welche Regelungen es doch in anderen Dienststellen gibt.
Bei unseren Urlaubsanträgen gibt es keine Spalte in der man seine Telefonnummer eintragen muss und wenn dann würde ich mit Sicherheit nichts eintragen.
Es gibt ja schon seit längerem ein Gerichtsurteil in dem festgestellt wurde, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch gegen seinen Arbeitnehmer hat dass dieser seinen Urlaub abbrechen oder unterbrechen muss.
Ein Rückruf wäre evtl. ausnahmsweise nur möglich bei "unvorhersehbaren und zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen".
Ich an deiner Stelle würde die Nummer nicht eintragen und auch das Handy nicht mitnehmen.
Viele Grüße
Roland
Mein Schwager ist Kommunalbeamter und in seiner Freizeit Extrem-Bergsteiger.
Ich würde gerne mal sein Gesicht sehen, wenn da irgendwo in Patagonien in rund 5.000 Meter Höhe bei Eis & Schnee in einer Steilwand sein Handy klingelt und sein Chef ist dran.
Jeder Arbeiter, Angestellter und Beamter hat im Normalfall einen Vertreter.
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen mag es sinnvoll sein, dass z. Bsp. ein Behördenleiter auch während des Urlaubs tel. erreichbar ist und er auch sein Handy stets eingeschaltet hat.
Urlaub ist Urlaub und zum Erholen da. Rufbereitschaft ist kein Urlaub.
Bei uns muss man keine Rufnummer angeben, aber selbst wenn, dann gebe ich die Festnetzrufnummer an, da bin ich eh nicht erreichbar.
Hallo,
Was sagt den euer Datenschützer dazu?
Gruß Mumie
Ich kann sagen, wie der Fall nach Datenschutzrecht zu beurteilen ist: Die privaten Telefonnummern stellen personenbezogene Daten dar. Deren Verarbeitung (erheben, speichern, übermitteln) ist nach den Datenschutzgesetzen unzulässig, da es durch keine Rechtsvorschrift erlaubt wird und Du auch nicht "freiwillig" einwilligst.
Bei uns (Kommune in NRW) gibt es eine Liste mit privaten Rufnummern, der Eintrag ist allerdings freiwillig. Einen Anspruch des Dienstherrn/Arbeitgebers kann ich mir auch nicht vorstellen. Wenn es mir nicht recht wäre, würde ich das Feld daher freilassen.
Wie so viele Bestimmungen zählt doch für den Einzelnen, ob er /sie sich mit Tätigwerden, bzw. Unterlassen einen Gefallen tut.
Urlaub ist nunmal Urlaub, andererseits bin ich in einem funktionierenden Sachbereich
ausnahmsweise erreichbar, wenn ich im Gegenzug den dann durch Urlaub abwesenden Kollegen zur Sachverhaltsaufhellung erreichen kann…
wenn es im Gebälk knackt, würde ich zunächst die Festnetznummer angeben, unter der ich dann nicht erreichbar bin. Fertig
Gruss Peter Bartholomäus