09.02.2024, 13:01
Hallo zusammen,
ich bin aktuell noch Beamter auf Probe und nach A9 besoldet. Allerdings nehme ich seit zwei Jahren Tätigkeiten der Besoldung A 11 wahr. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit steht bald an und bei sehr guter Beurteilung werde ich vermutlich auch die Beförderung nach A 10 direkt erhalten. Danach müsste ich mein reguläres Jahr mit der Beförderungssperre abwarten. Allerdings ist geplant, dass ich eine andere Stelle wahrnehmen soll, die aktuell noch nach A 10 bewertet ist, aber durch Anreicherung von Aufgaben in Zukunft auf A 11 bewertet werden soll. Nun meine Frage: Wenn ich die Stelle mit A 10 nun wahrnehme und diese nach A 11 verändert wird, können für die Beförderung und die Erprobungszeit meine vorherigen zwei Jahre auf der A 11 Stelle berücksichtigt werden? Oder läuft die Erprobungszeit dann wieder von vorne?
ich bin aktuell noch Beamter auf Probe und nach A9 besoldet. Allerdings nehme ich seit zwei Jahren Tätigkeiten der Besoldung A 11 wahr. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit steht bald an und bei sehr guter Beurteilung werde ich vermutlich auch die Beförderung nach A 10 direkt erhalten. Danach müsste ich mein reguläres Jahr mit der Beförderungssperre abwarten. Allerdings ist geplant, dass ich eine andere Stelle wahrnehmen soll, die aktuell noch nach A 10 bewertet ist, aber durch Anreicherung von Aufgaben in Zukunft auf A 11 bewertet werden soll. Nun meine Frage: Wenn ich die Stelle mit A 10 nun wahrnehme und diese nach A 11 verändert wird, können für die Beförderung und die Erprobungszeit meine vorherigen zwei Jahre auf der A 11 Stelle berücksichtigt werden? Oder läuft die Erprobungszeit dann wieder von vorne?