03.12.2025, 14:43
Ab 2026: Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.
Wer ist hier "die andere Seite", der Arbeitgeber ? die Führungskraft ?
Bitte um Info.
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