Erhöhung auf 42h / Woche
#1

Ab 2026: Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.


Wer ist hier "die andere Seite", der Arbeitgeber ? die Führungskraft ?

Bitte um Info.
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#2

"Wer ist hier "die andere Seite", der Arbeitgeber ? die Führungskraft ?"
Der Arbeitgeber. Wer solche Entscheidungen für den Arbeitgeber treffen darf entscheidet der Arbeitgeber.
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