Erfahrungsstufenlaufzeit
#1

Hallo,
angenommen jemand hat seinen Zivildienst (9 Monate) vor seiner 3-jährigen Ausbildung bei einem privaten Träger in der Altenhilfe absolviert. Anschließend war er 1,5 Jahre bei einem kirchlichen Träger, um anschließend in den öffentlichen Dienst zu wechseln.
Jetzt stellt sich die Frage nach der Anerkennung des Zivildienstes bzgl. der Laufzeit der Erfahrungsstufe. Derjenige ist in die Stufe 2 gekommen. Der Zivildienst wird jedoch nicht angerechnet, so dass derjenige die normale Stufenlaufzeit durchlaufen muss. Ist dies korrekt?
Ich hoffe auf baldige Antwort

Loriot
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#2

das ist korrekt. Zivildienst zählt im tariflichen Sinne nicht zur Berufserfahrung
Gruß Pumukel
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#3

Jedoch wird bei Beamten der Zivildienst auf die Erfahrungsstufe angerechnet, aber nicht bei TV-L???
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#4

es ist sogar noch krasser: Beamte erhalten IMMER ihre Erfahrungsstufen und ihre Beförderungsstufe, nur bei Angestellten hat die Gewerkschaft diskriminierende Regelungen zugelassen, in dem die einfach niedriger eingruppiert werden dürfen.

Früher waren das Altersstufen, da konnte man ja schlecht von abweichen. Bei den Erfahrungsstufen hat man im Tarifvertrag nun zugelassen, das man wieder niedriger eingestuft wird, wenn die Erfahrung vermeintlich nicht vergleichbar ist.

mir ist bekannt, dass man das bei Angestellten nun fast immer so macht runterzustufen

Der ÖD ist total der unattraktive AG geworden mit Ausnahme der großzügigen Teilzeitregelung.

er versucht Lohn zu drücken, wo es nur geht, so das ich immer hoffe, hoffentlich gehen bald viele in Ruhestand und hoffentlich haben das nicht so viele gelernt, damit die Arbeitsbedingungen mal endlich besser werden und man mal wertgeschätzt wird.

was mich total stört ist, dass der ÖD auch rückständig ist, viele Regelungen wurden aus dem 19. Jahrhundert einfach in die heutige Zeit übernommen, da fehlt die Modernität - ich denke immer, ich arbeite im Beamtenstaat des 19. Jahrhunderts, weil da so viel Unsinn ist, der eine Art Zweiklassengesellschaft zementiert.

z.B. sollte statt Laufbahnen, die sich am Schulsystem des Kaiserreichs orientiert, wie im Ausland eine Einheitslaufbahn existieren. Dann wird in unsinniger Weise verbeamtet - bei uns ist manch Ingenieur, der hoheitlich im Außendienst tätig ist Angestellter, in der Poststelle stempelt nicht hoheitlich ein Beamter Briefe ab.

Der Zweiklassenmist muss weg -- Arbeitnehmer, egal Beamter oder Angestellter - sollten gleich behandelt werden arbeitsrechtlich, ist sonst Diskriminierung.
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