21.04.2023, 09:48
Hallo liebes Forum,
ich bin Beamter auf Probe seit Dezember 2021, habe vorher meine Vorbereitungszeit mit Studium zum Diplom-Verwaltungsfachwirt absolviert. Entsprechendes Bundesland ist das Saarland.
Ich bin eingestuft in der A9 Erfahrungsstufe 2. Nach meinem Wissen müsste ich nach 2 Jahren, also im Dezember 2023, in der Erf.Stufe 3 aufsteigen.
Nun hat das Personalamt mir mitgeteilt, dass ich erst nach 4 Jahren, also 2025, in die Erfahrungsstufe 3 aufsteigen werde, da die zwei Jahre der Erfahrungsstufe 1 "angerechnet" würden und ich entsprechend länger in der 2 bleibe. Sie berufen sich auf § 30 Abs. 4 SBesG, was ich auch nicht nachvollziehen kann.
Hat hier von euch jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir Auskunft geben ob dieses Einstufung/ dieses Vorgehen korrekt ist?
Vielen Dank
ich bin Beamter auf Probe seit Dezember 2021, habe vorher meine Vorbereitungszeit mit Studium zum Diplom-Verwaltungsfachwirt absolviert. Entsprechendes Bundesland ist das Saarland.
Ich bin eingestuft in der A9 Erfahrungsstufe 2. Nach meinem Wissen müsste ich nach 2 Jahren, also im Dezember 2023, in der Erf.Stufe 3 aufsteigen.
Nun hat das Personalamt mir mitgeteilt, dass ich erst nach 4 Jahren, also 2025, in die Erfahrungsstufe 3 aufsteigen werde, da die zwei Jahre der Erfahrungsstufe 1 "angerechnet" würden und ich entsprechend länger in der 2 bleibe. Sie berufen sich auf § 30 Abs. 4 SBesG, was ich auch nicht nachvollziehen kann.
Hat hier von euch jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir Auskunft geben ob dieses Einstufung/ dieses Vorgehen korrekt ist?
Vielen Dank