08.05.2023, 21:09
Guten Abend an euch alle
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Ich zähle auf euch Experten, da ich leider nichts zur Entgeltgruppe gefunden habe, sondern nur Sachen die sich auf die Übernahme der Stufen beziehen.
Also es sieht so aus, dass ich aktuell im öffentlichen Dienst bin und die E9a beziehe. Ich beabsichtige einen Arbeitgeberwechsel und die Tätigkeit würde die selbe bleiben, jedoch schreibt der neue Arbeitgeber die Stelle maximal mit der E8 aus.
Meine Frage diesbezüglich, wenn ich nun zu dem neuen Arbeitgeber wechseln würde (der ja eigentlich die Tätigkeit mit maximal E8 ausschreibt), muss mir dieser dann trotzdem bei einer Einstellung meinerseits mir die E9a, die ich aktuell bekomme, weiterhin gewähren?
Ich hoffe ihr habt verstanden, was ich meine
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Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.
Ich wünsche euch einen schönen restlichen Abend.

Ich zähle auf euch Experten, da ich leider nichts zur Entgeltgruppe gefunden habe, sondern nur Sachen die sich auf die Übernahme der Stufen beziehen.
Also es sieht so aus, dass ich aktuell im öffentlichen Dienst bin und die E9a beziehe. Ich beabsichtige einen Arbeitgeberwechsel und die Tätigkeit würde die selbe bleiben, jedoch schreibt der neue Arbeitgeber die Stelle maximal mit der E8 aus.
Meine Frage diesbezüglich, wenn ich nun zu dem neuen Arbeitgeber wechseln würde (der ja eigentlich die Tätigkeit mit maximal E8 ausschreibt), muss mir dieser dann trotzdem bei einer Einstellung meinerseits mir die E9a, die ich aktuell bekomme, weiterhin gewähren?
Ich hoffe ihr habt verstanden, was ich meine

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.
Ich wünsche euch einen schönen restlichen Abend.