Entgeltgruppe bei neuem Arbeitgeber übernehmen?
#1

Guten Abend an euch alle Smile.

Ich zähle auf euch Experten, da ich leider nichts zur Entgeltgruppe gefunden habe, sondern nur Sachen die sich auf die Übernahme der Stufen beziehen.

Also es sieht so aus, dass ich aktuell im öffentlichen Dienst bin und die E9a beziehe. Ich beabsichtige einen Arbeitgeberwechsel und die Tätigkeit würde die selbe bleiben, jedoch schreibt der neue Arbeitgeber die Stelle maximal mit der E8 aus.

Meine Frage diesbezüglich, wenn ich nun zu dem neuen Arbeitgeber wechseln würde (der ja eigentlich die Tätigkeit mit maximal E8 ausschreibt), muss mir dieser dann trotzdem bei einer Einstellung meinerseits mir die E9a, die ich aktuell bekomme, weiterhin gewähren?

Ich hoffe ihr habt verstanden, was ich meine Big Grin.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.

Ich wünsche euch einen schönen restlichen Abend.
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#2

Die Eingruppierung ergibt sich aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (§ 12 TVöD bzw. TV-L), sog. Tarifautomatik. Das ist der einzige Maßstab. Bewertungen des Arbeitgebers sind insoweit irrelevant und stellen lediglich dessen subjektive Rechtsauffassung dar, die zutreffend oder unzutreffend sein kann.
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#3

Soweit Aufgaben nach E8 übertragen werden, wird man auch so eingruppiert. Dabei spielt keine Rolle, in welcher Entgeltgruppe man vorher war.
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#4

Entweder verdienst du jetzt zu viel für deine Tätigkeit oder der künftige Arbeitgeber will dir zu wenig bezahlen. Über die korrekte Eingruppierung kann man trefflich streiten.

Ich würde dem künftigen Arbeitgeber sagen, dass du für für deine Tätigkeit jetzt in EG 9a bist und das auch für angemessen hältst und dass du nicht bereit bist, die Arbeit künftig für EG 8 zu verrichten. Wenn er dich unbedingt will, wird er zustimmen; ansonsten lässt du den Wechsel sein!
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