Entgeltgruppe Bauhof Leitung
#1

Hallo zusammen,

ich bin Straßenbaumeister und leite in einer mittelgroßen Kommune in NRW die Abteilung Bauhof innerhalb eines technischen Amts (der Bauhof ist also kein eigenes Amt).

Meine Abteilung hat rund 48 Mitarbeitende (inkl. mehreren Vorarbeitern und bald 2 Azubis) und erledigt u. a. Müllentsorgung städtischer Behälter, Straßenreinigung, Spielplatzunterhaltung, Beschilderung, Straßenreparaturen und Transporte.

Zu meinen Aufgaben gehören Personaleinsatzplanung, formelle Personalverantwortung, Kontrolle von Fremdfirmen, Mitwirkung an der Haushaltsplanung und Einsatzleitung im Winterdienst.

Aktuell bin ich in EG 9a eingruppiert. Der Personalrat meint: „Meister geht nur bis 9c.“ Ich sehe meine Tätigkeit aber klar darüber – mindestens EG 10, evtl. EG 11.

 Frage an euch: Wie sind bei euch die Bauhofleiter/Abteilungsleiter in ähnlich großen Städten eingruppiert? Gibt es Beispiele mit EG 10 oder sogar 11?

Danke für eure Rückmeldungen!
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#2

" Der Personalrat meint: "
Relevant ist nicht der Personalrat sondern der Arbeitgeber.

" Ich sehe meine Tätigkeit aber klar darüber – mindestens EG 10, evtl. EG 11."
E10 oder E11 nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung ist es aus deiner Sicht?

"Gibt es Beispiele mit EG 10 oder sogar 11?"
Vermutlich. Aber dann mit anderen Aufgaben als die hier beschriebenen. Für die beschriebenen Aufgaben ist eine Eingruppierung als Meister nicht unplausibel.

"Kontrolle von Fremdfirmen, "
Nur Kontrolle oder auch Vergabe? Daneben Kontrolle in welchen Aspekten bzw. was machen die Fremdfirmen? Bei ingenieurmäßiger Tätigkeit in der Kontrolle könnte man sich E10/E11 nähern.
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#3

Unser Bauhofsleiter ist Meister und bekommt Entgeltgruppe 9c TVöD VKA. Und der Bauhof hat ähnliche Aufgaben, aber nicht mal halb so viel Personal. Allerdings hat er die Entgeltgruppe als Externer bei der Ausschreibung der Stelle ausgehandelt. Wenn man bereits angestellt ist, ist die Verhandlungsposition meines Erachtens schlechter.

Unsere technische Leiterin ist "nur" staatlich geprüfte Technikerin und bekommt Entgeltgruppe 12 TVöD VKA.
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#4

Danke für die Rückmeldung!

Zur Einordnung: Meine Tätigkeit geht deutlich über eine Meisterstelle hinaus. Ich bin Abteilungsleiter Bauhof innerhalb eines Amtes, mit rund 45-50 Beschäftigten (nur meine Abteilung).
Zu meinen Aufgaben gehört nicht nur die Einsatzplanung, sondern auch
- formelle Personalverantwortung
- Kontrolle und Abnahme von Fremdfirmenleistungen (nicht die Vergabe)
- Mitwirkung an der Haushaltsplanung (Kostensätze für Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen)
- sowie die Ausbildung von 2 Straßenbauer-Azubis

Deshalb sehe ich die Eingruppierung nicht mehr auf der Meisterschiene (max. 9c), sondern in den allgemeinen Merkmalen, wo EG 10 m. E. zwingend ist und EG 11 zumindest argumentierbar.

Mich interessiert daher, ob andere Kommunen vergleichbare Bauhof-Abteilungsleiter auch in EG 10/11 eingruppieren.
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#5

Personalverantwortung ist klassische Meistertätigkeit. Ausbildung sowieso.

Wenn man die Annahme allgemeiner Teil folgt.

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbständige Leistung. Da sind wir dann bei E9a.
E9b Fallgruppe 1 (nicht zu erkennen)
E9b Fallgruppe 2 fraglich aber je noch konkreten Aufgaben und wenn es wirklich keine Meistertätigkeiten sind nicht ausgeschlossen. Dann stellt sich die Frage Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Für eine Eingruppierung braucht es dann den Angestelltenlehrgang II oder 20 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Gut sonst halt Zulage statt Eingruppierung.
E9c scheitert ggf. schon an der nicht Erfüllung E9b. Aber je nach konkreten Tätigkeiten nicht ausgeschlossen.
E10 definitiv nicht, weil einheitlicher Arbeitsvorgang.
E11 die maximal denkbare Heraushebung ist schon für die E9c verbraucht. In dem hier beschriebenen ist eine weitere Heraushebung nicht zu erkennen.
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#6

Danke für die ausführliche Einschätzung!

Ich verstehe, dass man streng genommen bei den Meistermerkmalen bei 9c endet. Meine Situation ist aber die, dass ich nicht nur 1-3 Kolonnen führe, sondern eine komplette Abteilung innerhalb eines Amtes, mit unterschiedlichen Aufgabengebieten.

Genau deswegen sehe ich die Stelle nicht mehr in den Meistermerkmalen, sondern im allgemeinen Teil. und dort sind EG 10 (wegen Gestaltungsspielraum) und ggf. 11 (wegen fachlicher Weisungsbefugnis + Ausbildungsaufgabe) m.E. möglich.

Mich interessiert, ob andere Kommunen das ähnlich sehen und dort Abteilungsleiter Bauhof tatsächlich in 10 oder 11 eingruppiert sind.
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#7

"Ich verstehe, dass man streng genommen bei den Meistermerkmalen bei 9c endet. Meine Situation ist aber die, dass ich nicht nur 1-3 Kolonnen führe, sondern eine komplette Abteilung innerhalb eines Amtes, mit unterschiedlichen Aufgabengebieten."
Was von der E9c durchaus abgedeckt ist.

"Genau deswegen sehe ich die Stelle nicht mehr in den Meistermerkmalen, sondern im allgemeinen Teil. Und dort sind EG 10 (wegen Gestaltungsspielraum) und ggf. 11 (wegen fachlicher Weisungsbefugnis + Ausbildungsaufgabe) m.E. möglich."
Die Heraushebungsmerkmale im allgemeinen Teils sind null verstanden. E10 ist für Leitungsaufgaben nicht möglich. Gestaltungsspielräume sind übrigens E9a...
"wegen fachlicher Weisungsbefugnis + Ausbildungsaufgabe"
Von E9a locker abgedeckt. Vielleicht E9b oder E9c.

Ich verstehe du willst E10 oder E11. Dann bewerbe dich auf solche Stellen oder verhandele mit dem Arbeitgeber über eine übertarifliche Bezahlung oder geänderte Aufgaben.
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#8

Mir geht es nicht darum, auf Biegen und Brechen EG 10 oder 11 zu erreichen, sondern darum, dass die Stelle korrekt bewertet wird. Ich will nachvollziehen, was einem tariflich zusteht - und wie andere Kommunen vergleichbare Bauhofleitungen eingruppieren.

Den Punkt mit den "null verstandenen Heraushebungsmerkmalen" sehe ich etwas anders. Ich finde schon, dass es bei mir Ansätze gibt, die über die klassische Meistertätigkeit hinausgehen. Ob das für die EG 10 oder 11 reicht, ist die Frage - aber das da gar nichts herausgehoben wäre, sehe ich so nicht.

Darum interessiert mich am meisten der Vergleich mit anderen Städten/Kommunen: Gibt es Kommunen, in denen Bauhofleiter/Abteilungsleiter tatsächlich in EG 10/11 eingruppiert sind?
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