Energiepauschale
#1

Meine Tochter hat ein duales Studium zur Stadtinspektorin begonnen, nun hat sie ihre erste Abrechnung bekommen, demnach hat sie die Energiepauschale von 300 € nicht erhalten.
Dass reine Studenten die Pauschale nicht erhalten weiß ich, aber duale Studenten, die ja steuerpflichtiges Einkommen haben, auch nicht?
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#2

Handelt es sich denn hier überhaupt um die Abrechung September oder doch eher um August?
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#3

M.E. nach schon. Aber der Normalfall wird mit der Besoldung für Oktober sein welche ja Ende September gezahlt wird.
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#4

Eben, siehe § 117 Abs. 2 Satz 1 EStG:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__117.html
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#5

Es handelt sich um die Abrechnung September, die Anwärterbezüge werden ja im Voraus für den folgenden Monat bezahlt.
Mein Mann (Feuerwehr) hat die Pauschale jetzt schon auf der Abrechnung.
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#6

Der Dienstherr ist hier frei ob er mit der Besoldung September oder Oktober auszahlt.
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#7

Ich beginne am 01.09 mein duales Studium.
Werde ich die Pauschale grundsätzlich auch erhalten?

War etwas verunsichert - falls sie kommt freue ich mich. Egal ob mit der ersten Auszahlung, die ja irgendwann im September kommt oder mit der nächsten.
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#8

(29.08.2022, 17:46)Gast schrieb:  Ich beginne am 01.09 mein duales Studium.
Werde ich die Pauschale grundsätzlich auch erhalten?

War etwas verunsichert - falls sie kommt freue ich mich. Egal ob mit der ersten Auszahlung, die ja irgendwann im September kommt oder mit der nächsten.

Ja
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#9

https://www.bundesfinanzministerium.de/C...chale.html

dort II.6
Wann und wie lange muss die Tätigkeit ausgeübt werden?
Steuerpflichtige müssen im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden (vgl. aber II. Nr. 3).
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#10

Danke euch Smile
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