Einstufung bei zweigeteilter Stelle
#1

Tätigkeit als stellvertretende Leitung im Kindergarten mit 120 Plätzen mit 12 Stunden in der Woche und als  Leitung im Hort mit 20 Wochenstunden bei 55 Plätzen.

Welche Einstufung ist nach geltendem Recht die Richtige?
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#2

Liegt ein Arbeitsvertrag vor oder zwei getrennte? Die stellvertretende Leitung ist eine ständige Vertretung?
Der Hort ist organisatorisch eigenständig oder integriert?
Lassen sich die Aufgaben tatsächlich trennscharf organisieren? Oder muss ggf. in Zeiten der einen Tätigkeit auch mal etwas für die andere Tätigkeit erledigt werden?
Neige zu S15.
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