Einstufung bei 13 Jahren Berufserfahrung (außerhalb des TV V)
#1

Liebe Community,

ich bewerbe mich gerade auf eine Leitungsstelle, die in der Entgeltgruppe 14 angesiedelt ist. Ich kenne von meiner Frau, die nach TvÖD Bund bezahlt wird, dass bei Antritt der Stelle sie nach ihrer Berufserfahrung eingestuft wurde, auch wenn diese Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes in anderen Unternehmen/Agenturen gesammelt wurde.

Beim TV V bin ich verunsichert, weil im Tarivvertrag steht, dass sich die Einstufung aus der Betriebszugehörigkeit ergibt, was für mich so klingt, als würde man mit einer 1 eingestuft werden und nur mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit wird man hochgestuft?

Ich habe 13 Jahre Berufserfahrung (15 Jahre, wenn ich studentische Tätigkeiten mitzähle), davon 7 Jahre Leitungserfahrung.

Hätte hier jemand eine Idee/Tipp/Wissen, ob man grundsätzlich, wenn man von außerhalb dazukommt, auch direkt höher innerhalb einer Entgeltgruppe eingestuft werden kann (ist es verhandelbar) und wenn ja, welche Stufe in meinem Fall ggf. angemessen wäre?

Tausend Dank für Rückmeldungen und Hilfe!

LG
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#2

§ 5 (2) Satz 3 TV-V enthält eine analoge Regelung.
"Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden."

Was realistisch ist hängt dann von den Details und dem Verhandlungsgeschick ab.
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