Einstufung TVL-TVöD
#1

Ich war im Rahmen meines vorherigen Arbeitsvertrags nach TV-L in Entgeltgruppe 13, Stufe 3 eingruppiert.
Nun werde ich nach TVöD (VKA) eingestellt.
Kann ich in diesem Zusammenhang eine höhere Stufe, zum Beispiel Stufe 5, beantragen?
Mir wurde Stufe 3 angeboten, obwohl das Entgelt der Stufe 5 im TVöD in etwa dem der Stufe 3 im TV-L entspricht.
Wird eine solche Begründung (aufgrund der bisherigen Eingruppierung) berücksichtigt, oder zählen ausschließlich die tatsächlich nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen?
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#2

"Mir wurde Stufe 3 angeboten, obwohl das Entgelt der Stufe 5 im TVöD in etwa dem der Stufe 3 im TV-L entspricht."
TV-L Stufe 3 sind aktuell 5220,78 €. TVöD Stufe 5 sind 6544,14 Stufe 3 sind 5554,35 €. Dazu kommt noch eine etwas höhere Jahressonderzahlung im TVöD und der Anspruch auf "Leistungsorientierte Bezahlung".
Fall du dich auf eine Stelle mit geringerer Entgeltgruppe beworben hast. Klar verdienst du dann weniger. Wäre auch im TV-L so. Warum sollte man dies finanziell als Arbeitgeber ausgleichen.

"Wird eine solche Begründung (aufgrund der bisherigen Eingruppierung) berücksichtigt, oder zählen ausschließlich die tatsächlich nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen?"
Für die Stufenzuordnung geht es erstmal um den Umfang der vorliegenden Berufserfahrung. Wenn 10 Jahre vorliegen, kann man über Stufe 5 vor Vertragsabschluss verhandeln.
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#3

Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ich habe mich zuvor etwas unklar ausgedrückt.
Nach dem TVöD ist meine neue Stelle in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert, also zwei Gruppen niedriger als meine vorherige Eingruppierung nach dem TV-L.
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#4

Schon in Stufe 4 hätte man mit leistungsorientierter Bezahlung mehr als mit TV-L E13 Stufe 3.

Wenn man sich auf eine E11 Stelle bewirbt verdient man halt weniger als auf einer E13 Stelle.
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#5

Man kann vor der Einstellung versuchen, über die Stufe zu verhandeln. Da gibt es durchaus Spielraum. Aber wenn jetzt bei Dir schon alles in Sack und Tüten ist, d.h. Vertrag unterschrieben, dann ist es wohl zu spät...
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