Einstufung TV-L mit Berufserfahrung
#1

Liebe Forum-Mitglieder,

als Betriebsrat fragen wir uns, ob ein neuer Mitarbeiter wirklich bereits in Stufe E13/6 eingestuft werden kann. Bislang war für Berufserfahrene eher Stufe 3 angesagt.
Dabei geht es nicht darum, dass der Kollege nicht gut verdienen darf, sondern um eine Ungleichbehandlung gegenüber den bisherigen Neueinsteigern mit Berufserfahrung abzuwenden.

Hintergrund:
- Berufserfahrung: seit 20 Jahren Steuerberater
- War bei uns bereits 5 Jahre tätig, dabei 1,6 Jahre in E11/5. Danach erfolgte für knapp 1,5 Jahre eine Unterbrechung (freie Wirtschaft) mit extern beratender Funktion für uns.
- Nun soll er als fester Mitarbeiter zurückkommen und im Bereich Steuern, Jahresabschluss und Geschäftsbesogungen in E13/6 beschäftigt werden.
- Die Geschäftsführung argumentiert, dass sie die einschlägige Berufserfarung berücksichtigen will und sich zukünftig den externen Steuerberater spart.

Herzlichen Dank und viele Grüße!
Zitieren
#2

Siehe § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L.
Zitieren
#3

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Auswirkung Elternzeit auf Berufserfahrung für Stufenzuordnung bei Neueinstellung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers