19.04.2024, 12:11
Liebe Forum-Mitglieder,
als Betriebsrat fragen wir uns, ob ein neuer Mitarbeiter wirklich bereits in Stufe E13/6 eingestuft werden kann. Bislang war für Berufserfahrene eher Stufe 3 angesagt.
Dabei geht es nicht darum, dass der Kollege nicht gut verdienen darf, sondern um eine Ungleichbehandlung gegenüber den bisherigen Neueinsteigern mit Berufserfahrung abzuwenden.
Hintergrund:
- Berufserfahrung: seit 20 Jahren Steuerberater
- War bei uns bereits 5 Jahre tätig, dabei 1,6 Jahre in E11/5. Danach erfolgte für knapp 1,5 Jahre eine Unterbrechung (freie Wirtschaft) mit extern beratender Funktion für uns.
- Nun soll er als fester Mitarbeiter zurückkommen und im Bereich Steuern, Jahresabschluss und Geschäftsbesogungen in E13/6 beschäftigt werden.
- Die Geschäftsführung argumentiert, dass sie die einschlägige Berufserfarung berücksichtigen will und sich zukünftig den externen Steuerberater spart.
Herzlichen Dank und viele Grüße!
als Betriebsrat fragen wir uns, ob ein neuer Mitarbeiter wirklich bereits in Stufe E13/6 eingestuft werden kann. Bislang war für Berufserfahrene eher Stufe 3 angesagt.
Dabei geht es nicht darum, dass der Kollege nicht gut verdienen darf, sondern um eine Ungleichbehandlung gegenüber den bisherigen Neueinsteigern mit Berufserfahrung abzuwenden.
Hintergrund:
- Berufserfahrung: seit 20 Jahren Steuerberater
- War bei uns bereits 5 Jahre tätig, dabei 1,6 Jahre in E11/5. Danach erfolgte für knapp 1,5 Jahre eine Unterbrechung (freie Wirtschaft) mit extern beratender Funktion für uns.
- Nun soll er als fester Mitarbeiter zurückkommen und im Bereich Steuern, Jahresabschluss und Geschäftsbesogungen in E13/6 beschäftigt werden.
- Die Geschäftsführung argumentiert, dass sie die einschlägige Berufserfarung berücksichtigen will und sich zukünftig den externen Steuerberater spart.
Herzlichen Dank und viele Grüße!