Einstufung Pflege
#1

Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, meine Einstufung einzufordern oder ist da der Arbeitgeber zuständig?
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#2

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich eingruppieren (in eine Entgeltgruppe) und einstufen (in eine Stufe). Es macht jedoch Sinn, sich als AN damit inhaltlich zu beschäftigen, denn nicht immer ist die Rechtsauffassung des Arbeitgebers richtig. Tendenziell neigt der Arbeitgeber erfahrungsgemäß dazu, die Entgeltgruppe und die Stufe niedriger einzuschätzen als der Arbeitnehmer. Bei unterschiedlichen Auffassungen kann der Arbeitnehmer die höhere Entgeltgruppe bzw. Stufe einfordern bzw. Einklagen.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist anzuraten, die Entgeltgruppe und die Stufe schriftlich festzuhalten. Insbesondere die Stufe kann vor einem Wechsel des Arbeitgebers verhandelt werden; wenn man erstmal eingestellt ist, kann über die Stufe nur noch schlecht verhandelt werden.
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