Einordnung als Geschäftsführer
#1

Guten Tag,

ich bewerbe mich auf eine Stelle als Geschäftsführer eines universitären Institutes (keine wissenschaftliche Stelle) aus der freien Wirtschaft. Dort habe ich als GF meiner eigenen GmbH 12 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Hauptgeschäftsführer gesammelt. Wie wird eine Einordnung in die Stufen vorgenommen und welchen Verhandlungsspielraum gibt es? Ich habe gehört, man kann gar nichts verhandeln. Ist das richtig? Und welche Nachweise für die Berufserfahrung müssen beigebracht werden? Reichen Handelsregisterauszüge?
Danke.
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#2

Welcher Tarifvertrag findet Anwendung?

Stufe kann man verhandeln. Siehe dazu § 16 TV-L/TVöD/TV-H

Einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren würde zur Stufe 3 führen. Diese liegt aber laut Schilderung nicht vor. Förderliche Berufserfahrung kann anerkannt werden. Mit 12 Jahren wäre maximal Stufe 5 möglich. TV-L/, TV-H und TVöD (Bund) wäre ggf. auch noch eine Zulage möglich.
Sinnvoll ist zu schauen, ob die Durchführungshinweise des Bundeslandes veröffentlicht sind. Da kann man sehen wie die Vorgaben konkretisiert sind.

Welche Nachweise der potentielle Arbeitgeber verlangt, ist ihm überlassen. Handelsregisterauszug sagt nur wenig darüber, ob wirklich größere Aktivitäten vorlagen. Ggf. könnte man noch Bilanzen anbieten. Müsste man letztlich auch verhandeln.
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#3

Oh, super. Das ging ja schnell. Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich nehme an, einschlägige Berufserfahrung bedeutet: angestellt im öffentlichen Dienst?
Unter förderlicher Berufserfahrung verstehe ich dann eine selbstständige Tätigkeit, richtig?

Ich war in einer GmbH als angestellter Geschäftsführer 12 Jahre in Berlin tätig, an der ich auch seit 12 Jahren als Gesellschafter zu 50% beteiligt bin.
Ich ging eigentlich davon aus, dass das als 12 Jahre einschlägige Erfahrung angerechnet wird.

Es handelt sich um eine Stelle an der Uni München und es wird TVöD angewendet.
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#4

Die Uni München müsste normalerweise nach TV-L bezahlen. Außer Bundeswehruni etc.

"Ich nehme an, einschlägige Berufserfahrung bedeutet: angestellt im öffentlichen Dienst?"
Nein, muss nicht öffentlicher Dienst sein.
Einschlägige Berufserfahrung wird aber recht eng verstanden. Siehe dazu z.B. die Durchführungshinweise des BMI für den TVöD (Bund). Der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung wird in TVöD/TV-L aber übereinstimmend verwendet. Alles über Stufe 3 müsste auch bei einschlägiger Berufserfahrung verhandelt werden. Bei einer Geschäftsführertätigkeit sehe ich Spielräume für ein gutes Verhandlungsergebnis.
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