Einigungsstelle
#1

Hallo liebe Forengemeinde,

Ich bin neu gewähltes PR-Mitglied seit 2009 in einer kleinen Amtsverwaltung in M-V. In unserer kurzen Amtszeit bis jetzt haben wir mitbekommen, dass der PR in sehr vielen Dingen nicht beteiligt wird.
Meine Frage zielt nun auf die Bildung einer Einigungsstelle ab. Wie verhält es sich in einer Amtsverwaltung, in der der Amtsausschuss oberstes Beschlussgremium in Sachen Personalangelegenheiten usw. ist, wer bildet die Einigungsstelle und wie setzt sich diese zusammen. Mir ist das aus dem PersVG M-V nicht ganz klar geworden.

Vielen Dank für euere Hilfe schon im vorab.

Viele Grüße aus MV

Helli
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#2

Hallo (Gast aus dem Norden)

Ich werde mal meine Meinung kundtun!

Zitat:In unserer kurzen Amtszeit bis jetzt haben wir mitbekommen, dass der PR in sehr vielen Dingen nicht beteiligt wird.
Also, wenn ihr wisst das ihr nicht beteiligt werdet, dann müsst ihr dem Dienststellenleiter mal auf die Finger klopfen, und die Mitbestimmung und Mitwirkung einfordern! Er spielt mit seinem Job! Das würde ich ihm auch so sagen!
Zitat:Mir ist das aus dem PersVG M-V nicht ganz klar geworden.
Wer ist denn bei euch die Oberste Dienstbehörde? Eventuell das Landratsamt? Ich weiss es nicht. Das müsste ja raus zu kriegen sein. Die §§ 62 in Teilen bzw. 63 sind doch eigentlich eindeutig! Finde ich jedenfalls!

Also euer Problem besteht eindeutig darin, dass der Dstltr. die nach PersVG geregelten Mitbestimmungen und Mitwirkungen ignoriert! Das mit der Einigungsstelle kann man zB. mit dem HPR oder GPR des Landes besprechen. Man sollte immer gute Kontakte zu diesen Stellen haben. Die helfen dann weiter!

MkG Strabahner
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