S2-S3 dürfte da der übliche Bereich sein.
Das kommt drauf an, ob die Schulbegleitung eine päd. Ausbildung hat oder nicht.
Die Bezirke als Kostenträger zahlen dem Anbieter in der Regel soviel, dass Tariflohn möglich sein sollte - was er weitergibt, ist die Sache des Anbieters bzw. Verhandlungssache des Schulbegleiters.