Eingruppierung nach Studium
#1

Ich bin Heilerziehungspfleger (seit 6 Jahren) und arbeite mit Menschen mit Behinderung im Setting Wohnheim. Der Heilerziehungspfleger wird nach TVöD SuE S8b bezahlt. Auf Grund der 6 Jahre befinde ich mich in der Stufe 3. 
Seit kurzem bin ich Sozialarbeiter (S12). Ich werde die gleiche Tätigkeit wie zuvor machen.
Meine Frage ist, werde ich durch das Studium wieder auf Stufe 1 eingestuft oder werden mir die Jahre zuvor angerechnet? Wird eine vollständige Anrechnung erfolgen? In welcher Stufe wäre ich?
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#2

Beim gleichen Arbeitgeber?
Wären es Tätigkeiten als Sozialarbeiter?
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#3

Ja beim gleichen Arbeitgeber. Die Tätigkeit wird von beiden Berufsgruppen ausgeübt.
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#4

Ob man tariflich wirklich davon ausgeht, dass die Tätigkeit deckungsgleich ist oder sich die Tätigkeiten eines Heilerziehungspflegers mit Tätigkeiten nach Fallgruppe 1 der S8b von der S12 unterscheidet wäre m.E. weiter zu prüfen. Klar wäre es nur für eine Eingruppierung in der S8b Fallgruppe 3.

Soweit dies zur Höhergruppierung im laufenden Arbeitsverhältnis führt wäre es Stufe 3 mit Neubeginn der Stufenlaufzeit in der Stufe 3.
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#5

Danke für deine Einschätzung.
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