Hallo,
unsere Behörde hat eine Stelle im Schulamt mit der Entgeltgruppe 10 intern ausgeschrieben.
Nachdem sich hier einige Kollegen beworben haben, wurden diese mit der Begründung "nicht qualifiziert genug" vom HVB abgebügelt.
Stattdessen wird nun nach externer Ausschreibung ein Zahntechnikermeister eingestellt!!!
Nun meine Frage:
Ist jeder Meister, egal welcher Fachbereich, dazu befähigt, direkt in EG 10 einzusteigen?
Ich bin gespannt auf die Rückmeldungen.
"Ist jeder Meister, egal welcher Fachbereich, dazu befähigt, direkt in EG 10 einzusteigen?"
Kommt auf den Inhalt der Ausschreibung, den anzuwendenden Tarifvertrag (sowie ggf. ob Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift) und die übertragenen Aufgaben an.
Die wichtigsten Details aus der Stellenausschreibung lauten wie folgt:
Verwaltungsmitarbeiter A11/EG10
- Schulen & Kita`s
Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
Fachrichtung Allgemeine Dienste
Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbar (reicht das schon?)
Ich halte "Zahntechnikermeister" nicht als vergleichbar mit "Abschluss als Verwaltungsfachwirt". Ohne alle Laufbahnrechte der Bundesländer zu überblicken auch nicht durch mit "Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Allgemeine Dienste" abgedeckt.
Aber ohne die ganze Ausschreibung und ggf. das interne Anforderungsprofil lässt es sich nicht abschließend bewerten.
Auch spielt eine Rolle, wer in welchem Verfahrensschritt fragt und wie die Dienststelle die Entscheidung begründet.
Wenn es keine weiteren relevanten Faktoren / Begründungen gibt, könnte der Personalrat ggf. die Einstellung ablehnen.
Für einen anderen Bewerber spielen extrem viele Details eine Rolle. Auch kommt es auf den Verfahrensstand an. Nach erfolgter Einstellung geht nicht mehr viel.
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Was hat denn euer Personalrat dazu gesagt?
Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Prüfungspflicht. Nicht bei allen Behörden.
Die Frage ist doch eher, ob jemand eingestellt werden darf, der die formalen Anforderungen laut Ausschreibung nicht erfüllt, wenn es Bewerber gab, die sie erfüllen.
Deshalb würde ich Stellenausschreibungen nie so "absolut" formulieren, sondern eher "idealerweise Abschluss als ..."!