Eingruppierung Wachleiter im Rettungsdienst
#1

Ist an die Eingruppierung der Wachleiter oder stellvertretenden Wachleiter nach den Regelungen des TVÖD (EG 9a bis 10) ein bestimmter Stellenumfang gebunden oder ist die Eingruppierung in die vorgenannten Entgeltgruppen auch ein "Führungsanteil" / Stellenanteil von beispielsweise 10 Prozent ausreichend?
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#2

Wie soll man sich die 10% vorstellen. Bei Leitung oder ständiger Vertretung wird regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen sein. Wenn es um Abwesenheitsvertretung im Umfang von 10% geht würde es dagegen nicht reichen.
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