Eingruppierung als Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus und Kultur
#1

Hallo,

ich habe mich auf eine Stelle bei der Stadt beworben mit Tätigkeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus und Kultur.
Ursprünglich bin ich gelernte Mediengestalterin für Digital- und Printmedien und arbeite seit 4 Jahren als Marketing-Assistentin (zuvor als Mediengestalterin im Onlinebereich).
Die Stellenausschreibung der Stadt passte super auf meinen Ausbildungsberuf. Prompt wurde ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Meine Frage: Passt eine Eingruppierung von E6 Stufe 3, oder was ist der Unterschied zu E7/E8?

Danke vorab für die Antworten.
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#2

Hinsichtlich Stufe:
Da hängt es davon ab ob es einschlägige Berufserfahrung ist. Bzw. nur) bei förderlicher Berufserfahrung auf die Verhandlung mit dem Arbeitgeber (vor Vertragsabschluss).

Hinsichtlich Entgeltgruppe
Es kommt auf die Aufgaben an. Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) Anwendung finden sind dies die Merkmale:

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(1Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. 2Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)

Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert.
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