Eingruppierung als Hausmeister
#1

Hallo,

ich bin als Hausmeister bei der Kreisverwaltung in E6 Stufe 2 eingestellt worden. Bin 51 Jahre und habe ein Handwerk (Trockenbau) gelernt mit Gesellenprüfung, war mit Hausmeisterservice selbstständig fast 10 Jahre und habe vorher in einem Hotel als Hausmeister gearbeitet.
Stimmt diese Eingruppierung ?
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#2

Was Du gemacht HAST ist für die Eingruppierung irrelevant, auch die Ausbildung. Wichtig ist ausschließlich die Wertigkeit der Dir jetzt dauerhaft übertragenen Arbeiten. Man wird für seine Arbeit bezahlt, nicht für das, was man irgendwann mal gemacht hat.
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#3

Die Eingruppierung ist nicht unplausibel.

Stufe ist (vor Vertragsabschluss) ein Stück Verhandlungssache. Wegen der anderen Arbeitsabläufe in der Kreisverwaltung ist einschlägige Berufserfahrung vermutlich schwer zu begründen.
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#4

Mit der Eingruppierung in E6 ... das sollte stimmen. Die meisten Hausmeister bekommen nur E5.
Die Stufe ist meines Erachtens zu niedrig. Einschlägige Berufserfahrung kann man auch als Hausmeister im Hotel, Schule, ..., Selbstständigkeit erlangen. Mit 3 Jahren einschl. Berufserfahrung wäre man schon in Stufe 3, mit 6 Jahren wäre man in Stufe 4 - auch darüber hinaus sind höhere Stufenzuordnungen denkbar - Personalgewinnung.
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