Eingruppierung Vollstreckungsinnendienst in EG 9a
#1

Guten Tag,

ich bin Sachbearbeiterin im Vollstreckungsinnendienst einer Kommune in NRW, eingruppiert in EG 8. Ein Antrag auf Eingruppierung in EG 9a wird mit Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg, abgelehnt.
Weiterhin wurde festgestellt das die Eingruppierung, ausgehend von meiner Stellenbeschreibung, in EG 6 korrekt sei. Es wird empfohlen den Antrag zurück zu nehmen.

Sollte die Eingruppierung des Vollstreckungsinnendienstes generell in EG 9a sein? Gibt es eine Stellenbeschreibung die ich mit meiner vergleichen kann? Gibt es ein Urteil zugunsten der Eingruppierung in EG 9a? Bzw. wie wären meine Aussichten bei einer Feststellklage?

Ich freue mich wenn sie mir weiterhelfen können; vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Zitieren
#2

Das Urteil mußt du selbst anstrengen wenn Du meinst, Du bist in 9a eingruppiert und bekommst aber zu wenig Geld. Es gibt keine Anträge auf irgendeine Eingruppierung sondern man ist eingruppiert oder eben nicht. Und Tätigkeitsbeschreibungen von anderen Behörden helfen gar nicht weiter, da jede Behörde anders organisiert ist und auch andere Behörden sich in der Eingruppierung irren können.
Zitieren
#3

Danke für die Antwort
Zitieren
#4

Außerhalb von Hessen gibt es zumindest doch die Vollstreckungsdienstzulage nach TVöD?

Der Innendienst hat bei uns auch die 6. Derzeit aber aufgrund neuem Stellenplan und wuchender Aufgaben wegen Coronaauswirkungen in der Eigenvollstreckung auswärtiger Aufträge und dem Fokus auf Niederschlagsbeitreibung Antrag auf 8.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vollstreckungsinnendienst

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers