21.11.2016, 11:32
Hallo,
,
ich bin angestellt als Vollstreckungsbediensteter im AD und wurde nach langem hin und her dieses Jahr in die EG 6 gruppiert.
Als ich mich letztens auf einem Seminar mit einem Kollegen unterhalten hatte erfuhr ich das
sich die Eingruppierungskriterien (bezüglich der selbstständigen Tätigkeit und dem fachlichen Wirkungsgrad) mit der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 verändern sollen (wohl erstmals seit den´70gern).
Meine Frage dazu ist nun in wie weit dies richtig ist, wie sich dies auf meine EG 6 auswirkt und wo ich Nachweise (zur Vorlage für die Amtsleitung) finde.
Vielen Dank für Antworten

ich bin angestellt als Vollstreckungsbediensteter im AD und wurde nach langem hin und her dieses Jahr in die EG 6 gruppiert.
Als ich mich letztens auf einem Seminar mit einem Kollegen unterhalten hatte erfuhr ich das
sich die Eingruppierungskriterien (bezüglich der selbstständigen Tätigkeit und dem fachlichen Wirkungsgrad) mit der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 verändern sollen (wohl erstmals seit den´70gern).
Meine Frage dazu ist nun in wie weit dies richtig ist, wie sich dies auf meine EG 6 auswirkt und wo ich Nachweise (zur Vorlage für die Amtsleitung) finde.
Vielen Dank für Antworten
