Eingruppierung Sachbearbeiter Bussgeldstelle
#1

Kann ein Sachbearbeiter Bussgeldstelle in die E9 eingruppiert werden - welche Tätigkeitsmerkmale wären notwendig?
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#2

In der Bußgeldstelle ist E9a durchaus erreichbar.

Es müssen zu mindestens 50% Tätigkeiten für die gründliche und vielseitige Kenntnisse sowie selbstständige Leistungen erforderlich sind sein. Hängt also davon ab welche Aufgaben die Sachbearbeiter hat und ob die Vorgänge gruppiert werden oder ob man einfach einen Stapel Vorgänge hat. (Bei Gruppierung der Vorgänge kann der Arbeitgeber versuchen die Vorgänge mit selbstständiger Leistung zu bündeln und zu einem eigenen Arbeitsvorgang zu machen. Dann wären die 50% schwerer zu erreichen.

Von welcher Eingruppierung geht denn der Arbeitgeber aus? Wenn es E8 ist erkennt er ja schonmal selbstständige Leistungen an, aber nur in Zeitanteilen unter 50%.
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