Eingruppierung S3/S4 als Kinderpflegerin und Ergotherapeutin
#1

Hallo zusammen,

ich bin ausgebildete Kinderpflegerin und ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Ergotherapeutin. In den letzten Jahren habe ich als Ergotherapeutin gearbeitet.
Jetzt hab ich ein Jobangebot bekommen, wo ich als Kinderpflegerin im örtlichen Kindergarten arbeiten könnte (TVöD). 
Meine Frage ist nun, wird einem die Ausbildung zur Ergotherapeutin mit angerechnet und könnte somit in S4 anstatt S3 eingruppiert werden, oder ist das völlig egal, welche weiteren Ausbildungen man hat?

Vielen Dank für die Antworten.
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#2

Die Entgeltordnung sieht da meines Erachtens leider direkt keine Möglichkeit vor, da die Eingruppierung in S3 oder S4 davon abhängt, ob schwierige fachliche Tätigkeiten vorliegen.

Allerdings finde ich, dass die Kombination dieser beiden Ausbildungen sinnvoll ist. Du solltest Dich damit nicht unter Wert verkaufen. Es gibt theoretisch auch die Möglichkeit, übertariflich zu bezahlen.
Siehe zum Beispiel hier:
https://www.kommunalforum.de/Thread-%C3%...ruppierung

Ich würde daher an Deiner Stelle erstmal eine S4 fordern. Frag doch auch mal bei anderen Kitas bzw. Kommunen an, ob jemand bereit ist, die S4 zu zahlen.
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