Eingruppierung Rheinland Pfalz
#1

Zählt die Entgeldtabelle auch in Rheinland Pfalz? Was tun, wenn der Verbandsbürgermeister sich weigert, die Arbeiter hoch zu gruppieren? 
Mit freundlichen Grüßen
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#2

Meinst Du die Entgelttabelle TVöD? Die gilt prinzipiell bundesweit und daher in der Regel auch in Kommunen in Rheinland-Pfalz. Eine seltene Ausnahme wäre, dass die Gemeinde aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist.

Woraus leitest Du denn ab, dass Ihr zu niedrig eingruppiert seid? Das heißt wie seid Ihr eingruppiert? Was habt Ihr für Tätigkeiten? Und welche Entgeltgruppe hältst Du für gerechtfertigt?
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#3

Ja genau. Also wenn ich sehe was wir alles leisten müssen, sind wir meiner Meinung nach falsch eingruppiert. Nur so als Beispiel, Bäume fällen oder Rückschnitt mit Steiger ( 20-33 Meter hoch ) von Oktober bis Ende Februar, Reparaturen jeder Art in öffentlichen Gebäuden, Schreinerarbeiten, Malerarbeiten, Hoch- und Tiefbau, sprich Neuanschlüsse oder Wasser Rohrbrüche, Kanalarbeiten, Friedhof Gräber usw, programmieren von elektronischen Zylinder und Transponder, verwalten der Schließanlagen, Grünschnitt, usw.
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#4

Die Aufgaben sind tatsächlich sehr vielfältig.

In welcher Entgeltgruppe seid Ihr denn?
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#5

Wir sind in der 5.
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#6

Hallo,
der Weg wäre eine Stellenbeschreibung, eine anschließende Stellenbewertung und dann die richtige Eingruppierung.
Frag doch mal beim Personalrat nach. Evtl kann die Gewerkschaft unterstützen…
Wünsche viel Erfolg…
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#7

Wie mein Vorredner schon schrieb, musst Du Deine Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen in einer Stellenbeschreibung erfassen, damit eine Stellenbewertung und Eingruppierung erfolgen kann.

Ich finde im Netz keinen landesbezirklichen Tarifvertrag für handwerkliche Tätigkeiten in Rheinland Pfalz. Ich vermute daher, dass die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung gelten.

Zeitlich müssen mindestens 50 % Deiner Arbeitsvorgänge zu einer der folgenden Entgeltgruppen gehören, damit Du in diese höhergruppiert wirst. Die Begriffe klingen etwas sperrig, dazu gibt es aber klare Rechtsprechung. Der Personalrat, die Gewerkschaft oder ein Anwalt wird Dir helfen.


Entgeltgruppe 6 - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann.)

Entgeltgruppe 7 - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. (Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)
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#8

Vielen Dank der Nachrichten. Ich werde mich mal an den Personalrat wenden.
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#9

Wer macht die Stellenbeschreibung?
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