Eingruppierung Rentenberatung
#1

Hallo,
mich würde interessieren, wie die KollegInnen eingruppiert sind, die eine Rentenberatung in Ihrer Kommune durchführen. Ist man mit einer Eingruppierung nach EG 9b TVöD in einer Endeingruppierung?
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#2

Als Rentenstelle der Gemeinde wird prinzipiell nicht "beraten", sondern es werden die Antragsformulare (zumeist mit Hilfe des Programmes eAntrag) mit den Antragstellern ausgefüllt. Im Prinzip beschränkt sich die offizielle Tätigkeit darauf, Fragen vorzulesen und evtl. noch zu erklären sowie die Antwort des Antragstellers einzutragen. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten gehören nicht zur gesetzlich geregelten Zuständigkeit der Gemeinde und sollten daher allein schon aus Haftungsgründen tunlichst unterlassen werden.

Da also keinerlei Sachbearbeitung oder auch nur inhaltliche Befassung erfolgt, kommt EG 9b auf gar keinen Fall in Frage; mehr als EG 6 (wenn überhaupt) kann es dafür eigentlich nicht geben.
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