Eingruppierung Produktmanager nach TV-V
#1

Hallo liebe Community,

ich wurde zum Vorstellungsgespräch bei den Stadtwerken eingeladen und mache mir natürlich auch Gedanken über das zu erwartende Gehalt.
Auf Nachfrage bei der Personalleiterin weiß ich, dass hier nach TV-V gezahlt wird.
Eine genaue Eingruppierung der Stelle wollte die Dame mir aber logischweise nicht nennen.
Ich habe aber rausgehört, dass die Abteilung gerade neu aufgesetzt wird (es sind noch weitere 2 Stellen vakant), dass also die Zuständigkeiten etc. noch nicht zu 100% festgelegt sind.

Bei der Stelle handelt es sich um einen Produktmanager rund um E-Mobilität/ Ladeinfrastruktur, Solar, Energiespeicherlösungen u.ä.
Der Stellenausschreibung entnehme ich folgende Tätigkeiten:
- Steuerung der Produkte
- Produktentwicklung
- Monitoring der Performance
- Preisgestaltung (Kalkulation)
- Planung von Maretingkampagnen
- Kontinuierliche Markt- und Wettberbsanalyse
- Initiieren von strategischen und taktischen Produktmaßnahmen
- Erarbeiten von Vertriebsargumentationen
- Monitoren von gesetzesänderungen und Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen

Gefordert ist ein abgeschlossenes Studium oder kaufmännische Ausbildung.

Die Stadtwerke haben ca. 80 Mitarbeiter und in etwa einen Jahresumsatz von 50 Mio. € - also nicht allzu groß.

Ich bringe sowohl Bachelor als auch Masterabschluss mit BWL Hintergrund mit.
Berufserfahrung (wenn man mein duales Studium mitberücksichtigt) von 3-4 Jahren, davon bin ich aktuell schon ca. 1,5 Jahre als Produktmanager tätig.

Wenn ich rein nach meinem akademischen Hintergrund gehe wäre eine E 13 realistsich.
Da aber ja nicht nur das eine Rolle spielt, sondern auch die Stellenbeschreibung, würde ich um eine Einschätzung hier im Forum bieten.

M.M.n. sind das schon recht Anspruchsvolle und umfassende Tätigkeiten, eine genaue Eingruppierung kann ich dem TV-V aber nicht entnehmen.

Was sagt ihr, ist eine Eingruppierung in E 13 (E 12 wäre für mich auch noch okay) utopisch oder durchaus denkbar?

Vielen Dank für die Hilfe!
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#2

Im TV-V wäre E12 "Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten". Unterscheidet sich i der Struktur aber auch vom Entgelt von TVöD/TV-L etc.

Aus der Beschreibung ist nicht ersichtlich, dass ein wissenschaftliches Hochschulstudium nötig ist. Würde zu E10-E11 neigen. Aber gerade im TV-V wird manchmal recht kreativ "eingruppiert" um Personen, die man will, zu bekommen.
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#3

Danke für die schnelle Antwort und Einschätzung!

Der genannte Satz hat auch mir als Orientierungsgrundlage gedient.
Da Master on top, bin ich rein vom Bildungsbackground bei einer E13 gelandet.

Deinen Gedanken und die Argumentation verstehe ich jedoch durchaus.
Habe mir schon fast gedacht, dass eine E13 recht hochgegriffen ist.

Da das Team aber noch nicht steht und nicht alle Aufgaben klar verteilt sind, meinte die Dame am Telefon, dass auch die Eingruppierung noch nicht 100% stehen würde.
Deshalb erhoffe ich mir, doch etwas Spielraum nach oben.
Da du auch meinst die Eingruppierung im TV-V sei u.U. "kreativer" kann ich wohl noch auf eine E12 hoffen.

Wäre denn, mit Blick auf meine Berufserfahrung, ein Einstieg in Stufe 2 drin?
Habe jetzt öfter gelesen, dass die Stufe 2 fast immer gewährt werden würde.

Vielleicht können hier ja auch noch Andere aufgrund ihrer Expertise und Erfahrung eine Einschätzung geben.

Vielen Dank!
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#4

"Da Master on top, bin ich rein vom Bildungsbackground bei einer E13 gelandet."
Du hast schon in den TV-V und nicht TVöD geschaut?

"Wäre denn, mit Blick auf meine Berufserfahrung, ein Einstieg in Stufe 2 drin?"
Stufe 2 kann man durchaus verhandeln.
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#5

Entschuldigt, ihr habt absolut Recht!
Die E13 mit Masterabschluss hat mir mal eine Googlesuche ausgespuckt, die sich aber in der Quelle auf den TVöD bezog.
Hier habe ich dann etwas durcheinander geworfen - mein Fehler.

Im TV-V ist die E12 bereits mit Master BWL und entsprechender Tätigkeit.

D.h. für die Gehaltsverhandlung wäre E12 Stufe 2 ein guter Startpunkt oder nicht? (Finde das ist auch schon ein ordentliches Gehalt!)
Das scheint ja nicht völlig aus der Luft gegriffen zu sein.

Möchte mich nur ungern zu günstig verkaufen, eine E11 Stufe 2 sollte es dann schon mindestens sein.

Vielen Dank für die Klarstellung!

Vielleicht finden sich ja noch welche die mir eine ungefähre Einschätzung geben können Smile.
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#6

Tatsächlich habe ich die Quelle wiedergefunden, die von einer E13 bei Masterabschluss im TV-V spricht (jobs-beim-staat).

Hier heißt es:

"'TV-V' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Versorgungsbetriebe'. Die Abkürzung 'E 13' steht für Entgeltgruppe 13. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist."

Und weiter...

"Entgeltgruppe E 13 gilt typischerweise für Beschäftigte mit wissenschaftlichem Hochschulstudium und Masterabschluss oder Diplom, vergleichbar mit dem höheren Dienst bei Beamten."

Heißt das, dass diese Aussagen nicht zutreffend sind und ich mich besser nicht darauf beziehen sollte oder woher kommt diese Einschätzung?

Dachte die Seite sei relativ seriös...
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#7

Schaue in den Tarifvertrag.

Nehmen wir die Beispiele X.1

Entgeltgruppe 11
11.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten

Entgeltgruppe 12
12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten

Entgeltgruppe 13
13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben
[...]

E13 ist im TV-V schon eine Gruppe mit Heraushebungsmerkmal. Nicht die Grundgruppe für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung. Im Gegensatz zum TVöD wo die E13 die Grundgruppe ist. Aber dafür ist E12 im TV-V auch mehr als die E12 im TVöD.
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