Eingruppierung Mitarbeiter Verwaltungsgeschäftsstellen
#1

Darf eine langjährige Mitarbeiterin einer Verwaltungsgeschäftsstelle nach dem TV-L schlechter bezahlt werden als Mitarbeiter in einer Serviceeinheit?
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#2

sicher
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#3

Natürlich. Weil man nach der Wertigkeit der Tätigkeit bezahlt wird. Und die legt die Entgeltordnung fest.
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#4

Allein die Frage wieder.. Nun erhalten die Serviceeinheiten das Geld, was ihnen SEIT JAHREN!!! zusteht und plötzlich kommen alle anderen aus ihren Löchern gekrochen und beanspruchen deshalb auch mehr Geld für sich?!?
Das Verständnis vom Eingruppierungsvorgang und der Bewertung von Tätigkeiten scheint flächendeckend nicht vorhanden zu sein.

Nochmal:
Die Tätigkeiten der Serviceeinheiten wurden von Anfang an falsch bewertet, weil die Arbeitgeber den Begriff Arbeitsvorgang für diese einheitlichen Arbeitsplätze falsch ausgelegt haben. D. h. seit teilweise 20 Jahren wurden die Mitarbeiter falsch vergütet, was nun nach und nach überall korrigiert wurde.
Daraus ergibt sich aber schon gar nicht für andere Angestellte oder gar Beamte der Gedanke "Ich will jetzt aber auch mehr Geld", weil es keine Grundlage dafür gibt!!!

Und ob jemand meint, Verwaltung sei "mehr wert" als Serviceeinheit spielt keine Rolle, denn allein der Tarifvertrag nebst Entgeltordnung entscheiden darüber, wie Tätigkeiten bewertet sind.
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#5

Das Problem besteht darin, dass die Aufgaben der Verwaltungsgeschäftsstellen nirgends eindeutig hinterlegt bzw. aufgeschlüsselt sind. Auch dort werden Arbeitsvorgänge selbständig bearbeitet!
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#6

Die Eingruppierung wird sich nach dem allgemeinen Verwaltungsteil richten.
Dazu nimmt man sich seine Tätigkeitsdarstellung und macht sich ein Bild von den Arbeitsvorgängen und bewertet diese. Wenn man dann zu dem Schluss kommt, dass es eine höhere Entgeltgruppe ist, fordert man das entsprechende Entgelt ein und klagt ggf., wenn sich der Arbeitgeber weigert.
Nicht anders war das bei den Serviceeinheiten.
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#7

Ich glaube ja nicht das dies auf Dauer so bleibt mit dieser Entscheidung... M.E. müssen Sie irgendwann die vorherigen 9a Bediensteten hochsetzen, sonst können Sie die Stellen nur noch mit Beamten besetzen.
Da sie bei uns jetzt z.B. schon das Problem haben, dass sie für die vorherigen 9a Stellen, die wesentlich umfangreicher sind wie die vorher E6 oder E8er Aufgaben - kein Personal mehr finden.
Im Gegenteil, die auf diesen Stellen sitzen stellen Versetzungsanträge in andere Abteilungen. Man kann es sich ja auch etwas gemütlich machen bis zur Rente quasi.
Ich denke das wird woanders über kurz oder lang dasselbe Problem geben. :-)
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#8

Warum sollten sie das müssen? Als ob die Länder bei der jetzigen Haushaltslage auf solche Ideen kommen?! Die wollen schon bei den Tarifverhandlungen kaum was rausrücken. Und darüber hinaus frage ich mich, wie ein Arbeitgeber kein Personal für seine Aufgaben finden kann. Alles was der bezahlten Entgeltgruppe entspricht, kann dem Arbeitnehmer per Direktionsrecht übertragen werden. Lehnt er das ab, gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen. Und ob die "vorherigen 9a Stellen" umfangreicher sind, steht nirgends bzw. scheint der Tarifvertrag für das angeblich "umfangreichere" bisher keine andere Entgeltgruppe als die E9a zu sehen.
Sehen sie es doch positiv, alle die nun E9a erhalten, sind auch auf E9a-Arbeitsplätzen einsetzbar - also kann der Arbeitgeber sich doch nun aktuell aussuchen, wen er da rauf setzt, sollten andere "Versetzungsanträge" stellen - die Auswahl an potentiell geeigneten ist ja gestiegen.
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#9

Bei uns wurden die Pensen in den Verwaltungen jetzt so "geändert", dass die Kollegen auch in die 9a kommen.

Viel trauriger finde ich, dass jetzt jede externe Kraft nach Einarbeitung ebenfalls in die 9a kommt. Das ist eigentlich
nicht schön für unser Berufsbild. In kleinen Abteilungen, bekommen dann Externe so viel, wie ein Serviceteamleiter,
der neben einer Serviceeinheit noch Leitungsfunktion hat.
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