Eingruppierung IT-Mitarbeitende
#1

Hallo, 
ich habe eine Verständnisfrage. 
Worauf bezieht sich bei der Stellenbewertung für IT-Mitarbeitende die Nr. 1 und die Nr. 2 bei Entgeltgruppe 11?
Unter Nr. 1 muss sich ein Drittel und unter Nr. 2 meiner Ansicht nach die Hälfte der Tätigkeit durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben.
Ich bin mir nicht sicher, wann die jeweiligen Voraussetzungen gelten.

Entgeltgruppe 11
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
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#2

Die Fallgruppe 2 spielt nur für die Entgeltgruppe E12 Fallgruppe 1 und 2 eine Rolle. Diese Verlangen die Erfüllung der E11 Fallgruppe 2 und zusätzliche Heraushebungsmerkmale.
In der E11 macht es keinen Unterschied ob man 1/3, 1/2 oder 1/1 Aufgaben mit besonderen Leistungen hat.
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