Eingruppierung Heilerziehungspfleger
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Meine Frage betrifft die Eingruppierung. In den Merkmalen zur Eingruppierung steht, dass HEP`s in S8b eingestuft werden, weil sie dem Erzieher gleichgestellt wurden. Als HEP in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (handwerklicher Erziehungsdienst) bin ich aber in S7. Ist der HEP in einer Werkstatt nun weniger wert? HEP 2.Klasse? Was ist höher zu bewerten: der HEP oder die Tätigkeit?
Vielleicht kann mir jemand auf dieser Seite eine Auskunft geben und möglichst auch die nötigen Verweise.
Vielen Dank,

Torsten
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#2

Eine Eingruppierung richtet sich IMMER nach der Tätigkeit. Nicht nach der Ausbildung.
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#3

...das hieße aber, dass in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung keine Fachkräfte benötigt werden!
Kollegen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Konditor, Maler, Kraftfahrer usw.) können die Aufgaben genauso bewältigen wie jeder HEP.
Wenn dem so ist, dann sollten wir HEP uns wirklich überlegen, ob wir unser Wissen und Können weiterhin den Werkstätten zur Verfügung stellen wollen.
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#4

Nur mal so zur Anregung.
Bei uns in der WfBM bekommen alle HEP einen Arbeitsvertrag als Gruppenleitung und sind somit in S7 eingestuft. Da spart natürlich der Arbeitgeber Gehalt. Nutzt aber die Ausbildung der Heilerziehungspfleger.
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#5

Kann ich nur bestätigen. Bei uns in der Lebenshilfe werden zum Zwecke der Kostenminimierung Fachkräfte wie GeFab mit Gruppenleitung, Hep oder Erzieher allgemein als "Betreuungskräfte eingestellt, um eine Höhergruppierung in SuE 8a zu vermeiden. Dieses und eine Verlängerung der Frist (auf 3 Jahre) für die Zulageregelung von 130,- wird jetzt in einem neuen Haustarifvertrag verankert.

Alles klagt über Fachkräftemangel, kein Wunder...es will ja auch niemand diese Fachkräfte angemessen bezahlen. Und das macht fachliche Qualifikationen völlig unattraktiv und wird perspektivisch dazu führen, dass niemand mehr diese beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen machen will.
Der Spielraum im Arbeits- und Vertragsrecht ist einfach zu groß und bietet den Firmen zu viele Möglichkeiten sich arbeitsrechtliche Schlupflöcher zu schaffen, um FachPersonal nicht entsprechend ihrer Ausbildung einzugruppieren. Verzicht der Firmen auf Haustarifverträge und
Gleiches Geld für gleiche Arbeit, dass wäre gerecht!
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#6

Kann ich nur bestätigen. Bei uns in der Lebenshilfe werden zum Zwecke der Kostenminimierung Fachkräfte wie GeFab mit Gruppenleitung, Hep oder Erzieher allgemein als "Betreuungskräfte" eingestellt, um eine Höhergruppierung in SuE 8a zu vermeiden. Dieses und eine Verlängerung der Frist (auf 3 Jahre) für die Zulageregelung von 130,- wird jetzt in einem neuen Haustarifvertrag verankert.

Alles klagt über Fachkräftemangel, kein Wunder...es will ja auch niemand diese Fachkräfte angemessen bezahlen. Und das macht fachliche Qualifikationen völlig unattraktiv und wird perspektivisch dazu führen, dass niemand mehr diese beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen machen will.
Der Spielraum im Arbeits- und Vertragsrecht ist einfach zu groß und bietet den Firmen zu viele Möglichkeiten sich arbeitsrechtliche Schlupflöcher zu schaffen, um Fachpersonal nicht entsprechend ihrer Ausbildung einzugruppieren. Verzicht der Firmen auf Haustarifverträge und
gleiches Geld für gleiche Arbeit, das wäre gerecht!
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