31.01.2017, 15:32
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Meine Frage betrifft die Eingruppierung. In den Merkmalen zur Eingruppierung steht, dass HEP`s in S8b eingestuft werden, weil sie dem Erzieher gleichgestellt wurden. Als HEP in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (handwerklicher Erziehungsdienst) bin ich aber in S7. Ist der HEP in einer Werkstatt nun weniger wert? HEP 2.Klasse? Was ist höher zu bewerten: der HEP oder die Tätigkeit?
Vielleicht kann mir jemand auf dieser Seite eine Auskunft geben und möglichst auch die nötigen Verweise.
Vielen Dank,
Torsten
ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Meine Frage betrifft die Eingruppierung. In den Merkmalen zur Eingruppierung steht, dass HEP`s in S8b eingestuft werden, weil sie dem Erzieher gleichgestellt wurden. Als HEP in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (handwerklicher Erziehungsdienst) bin ich aber in S7. Ist der HEP in einer Werkstatt nun weniger wert? HEP 2.Klasse? Was ist höher zu bewerten: der HEP oder die Tätigkeit?
Vielleicht kann mir jemand auf dieser Seite eine Auskunft geben und möglichst auch die nötigen Verweise.
Vielen Dank,
Torsten