17.04.2024, 12:32
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für den ganzen Input in diesem Forum.
Ich bin derzeit Gruppenleiter in einer WfbM und werde, vermutlich Anfang nächsten Jahres, meinen Industriemeister haben.
Derzeit bin ich in S7 TvöD SuE eingestuft. Wir sind dem TvöD angelehnt.
Meiner Auffassung nach, müsste mir, mit Abschluss meines Meisters, dann die S8b zustehen. Das Gespräch mit dem BR war leider wenig erfolgreich. Hier hieß es nur, dass es ja gesetzlich nicht vorgegeben ist, dass ein Gruppenleiter den Meister braucht und das somit meine Privatsache sei. (Den Meister habe ich vor meiner Tätigkeit im sozialen Bereich begonnen- dies ging also wirklich von meinem privaten Interesse aus.)
Die Einstufung von Gruppenleitern mit gFAB Sonderausbildung in die S8a wird, wie im TV stehend, umgesetzt. Meiner Auffassung nach, müsste also auch die Einstufung in die 8b umgesetzt werden.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Oder liege ich wirklich so falsch und mir steht nur die S7 zu?
erstmal vielen Dank für den ganzen Input in diesem Forum.
Ich bin derzeit Gruppenleiter in einer WfbM und werde, vermutlich Anfang nächsten Jahres, meinen Industriemeister haben.
Derzeit bin ich in S7 TvöD SuE eingestuft. Wir sind dem TvöD angelehnt.
Meiner Auffassung nach, müsste mir, mit Abschluss meines Meisters, dann die S8b zustehen. Das Gespräch mit dem BR war leider wenig erfolgreich. Hier hieß es nur, dass es ja gesetzlich nicht vorgegeben ist, dass ein Gruppenleiter den Meister braucht und das somit meine Privatsache sei. (Den Meister habe ich vor meiner Tätigkeit im sozialen Bereich begonnen- dies ging also wirklich von meinem privaten Interesse aus.)
Die Einstufung von Gruppenleitern mit gFAB Sonderausbildung in die S8a wird, wie im TV stehend, umgesetzt. Meiner Auffassung nach, müsste also auch die Einstufung in die 8b umgesetzt werden.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Oder liege ich wirklich so falsch und mir steht nur die S7 zu?