Eingruppierung Gruppenleiter als Meister in WfbM/ Anwalt nötig?
#1

Hallo zusammen, 

erstmal vielen Dank für den ganzen Input in diesem Forum. 

Ich bin derzeit Gruppenleiter in einer WfbM und werde, vermutlich Anfang nächsten Jahres, meinen Industriemeister haben. 
Derzeit bin ich in S7 TvöD SuE eingestuft. Wir sind dem TvöD angelehnt. 

Meiner Auffassung nach, müsste mir, mit Abschluss meines Meisters, dann die S8b zustehen. Das Gespräch mit dem BR war leider wenig erfolgreich. Hier hieß es nur, dass es ja gesetzlich nicht vorgegeben ist, dass ein Gruppenleiter den Meister braucht und das somit meine Privatsache sei. (Den Meister habe ich vor meiner Tätigkeit im sozialen Bereich begonnen- dies ging also wirklich von meinem privaten Interesse aus.) 

Die Einstufung von Gruppenleitern mit gFAB Sonderausbildung in die S8a wird, wie im TV stehend, umgesetzt. Meiner Auffassung nach, müsste also auch die Einstufung in die 8b umgesetzt werden. 

Wie würdet ihr hier vorgehen? Oder liege ich wirklich so falsch und mir steht nur die S7 zu?
Zitieren
#2

Hallo,

ich kann Dir zwar leider nichts genaues zu den Entgeltgruppen in Deinem konkreten Fall
sagen, aber lies Dir mal bitte in diesem Forum meinen Beitrag unter:

"Eingruppierung in Kita mit Studium in Erziehungswissenschaften", #3

durch. Das gilt meines Erachtens nach für Deine Frage analog...

Anschaulich: Man wird in der Regel höher bezahlt, wenn man mehr Verantwortung
übernimmt, höherwertigere Tätigkeiten vom Anspruch ausübt, usw.

Aber nicht automatisch, "nur" weil man eine höhere Qualifikation hat (Bitte nicht
falsch verstehen...), aber im Wesentlichen "nur" das Gleiche macht wie vorher...

Ich hoffe, das hilft ein wenig im Zusammenhang mit dem, was ich dazu bereits an
anderer Stelle schrieb...

Viele Grüße...
Zitieren
#3

Was heißt "angelehnt"? Was steht im Arbeitsvertrag? Was gilt? Was gilt nicht?
Zitieren
#4

Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten! 

Bzgl. der genauen Formulierung muss ich nochmal in meinen Arbeitsvertrag nachgucken. 

"Aber nicht automatisch, "nur" weil man eine höhere Qualifikation hat (Bitte nicht
falsch verstehen...), aber im Wesentlichen "nur" das Gleiche macht wie vorher..." 

Die Problematik die ich sehe ist, dass Gruppenleiter mit Sonderausbildung natürlich auch den gleichen Beruf ausüben wie vorher, aber laut TV in die 8a gestuft werden. Auch wenn Sie vorher in der S7 eingestuft waren. 
In einer weiteren Zeile steht eben auch geschrieben, dass Gruppenleiter in WfbM mit Meistertitel in der 8b einzustufen sind.. 
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Gruppenleiter BBB in der WfbM im SUE
- Meister und Betriebswirt HWK als MPT, welche Entgeltgruppe
- Eingruppierung in einer WFBM


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers