Eingruppierung
#1

Hallo ihr lieben,

ich habe ein mal eine Frage:
Also mir ist aufgefallen, dummerweise erst jetzt, dass ich von 2014 bis 2016 in einer niedrigeren Entgeltgruppe (6) eingestuft war. Dies hat der AG dann 2016 mit einer neuen Vertragsbefristung (hab seit 2014 nur befristete Verträge) wohl bemerkt und dann höher gestuft (8). Natürlich war es mein Fehler darauf zu vertrauen dass die Buchhaltung schon weiß was sie dort macht. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichenkeiten für mich einer Nachzahlung oder ähnliches?

Wahrscheinlich nicht, oder? Habe gelesen nur bis zu 6 Monate...

Echt eine Frechheit ohne es wenigstens zu kommunizieren und auch meine eigene Dummheit nicht geschaut zu haben Icon_mad
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#2

Anspruch auf Nachzahlung besteht nicht. Eventuell könnte es Auswirkungen auf die Stufenzuordnung/Laufzeit haben. Es ist aber auch möglich, dass sich die auszuübenden Tätigkeiten ein wenig geändert haben. Was war das genaue Datum der E8? Es könnte auch mit dem in Kraft treten der Entgeltordnung zu tun haben.
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