Eingruppierung
#1

Ich hätte eine Frage zur Eingruppierung des TVÖD. Ich arbeite als Reinigungskraft (Midijob). In einem Betrieb der tariflich dem TVÖD gebunden ist. Ich bin in der E1, bekomme aber nicht die Stufenerhöhung.  Mein Arbeitgeber meinte, dass mir als Midijober die Stufenregelung in der Entgeltgruppe nicht zusteht. Hat er damit recht? Ich arbeite schon seit 16 Jahren in dem Betrieb. 
MfG Y.A.
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#2

Nein, sofern der TVöD vollumfänglich Anwendung findet (insbesondere durch arbeitsvertragliche Bezugnahme).
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