Eingruppierung
#1

Hallo, läuft die Eingruppierung nach Betriebszugehörigkeit oder nach Berufsjahre? Danke
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#2

In den großen Tarifverträgen (TVöD, TV-L) des öffentlichen Dienstes ist es grundsätzlich so:

Weder noch. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Tätigkeit und ggf. Erfüllung in der Person.

Die Stufenzuordnung bei Einstellung basierend auf (einschlägiger) Berufserfahrung sowie ggf. Verhandlungen.

(Die Stufenzuordnung bei erstmaliger Anwendung des Tarifvertrags (ohne Überleitung aus den Vorläufertarifverträgen) im laufenden Arbeitsverhältnis ist in den genannten Tarifverträgen nicht geregelt und jeweils bei Einführung zu regeln.)
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#3

Frage : Wie sieht es in ambulanten privaten Diensten aus? Es heißt ja, wenn der Arbeitgeber keinen Tarif wählt, würde es auf kommunaler Ebene an Tarif angelehnte Verträge geben sollen. Beispiel: ex. Altenpfleger P7 Stufe 6 im öffentlichen Dienst - was würde das für den privaten ambulanten Dienst in der Vergütung bedeuten? Vielen Dank
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#4

Die Altenpflegerin würde vom TVöD zu einem anderen Arbeitgeber wechseln? Wenn der neue Arbeitgeber den TVöD wählt und es einschlägige Berufserfahrung ist, wäre es Stufe 3. Wenn es eine Person ist die bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und er zukünftig den TVöD anwendet ist er bei der Stufenzuordnung weitgehennd frei. Auch Stufe 1 könnte da ok sein.
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#5

Dankeschön-- spielen die 23 Berufsjahre nach Examen dann keine Rolle? Ich habe auch nur gehört bzw. gelesen, das die gearbeitenden Jahre nach abgeschlossener Ausbildung zur Einstufung ausschlaggebend sind
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