Eingruppierung
#1

Hallo, 

ich habe meine Ausbildung 1994 als Verwaltungsfachangestellte absolviert. Ich habe 14 Jahre E 9b Stufe 5 bekommen. Bin dann nach der Elterzeit (2Jahre) bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und habe da die Entgeltstufe 5 Stufe 3 bekommen, nach 7 Jahren war ich in Stufe 5. Beendigung des Arbeitsverhältnisses war am 31.07.2020. Jetzt habe ich am 01.04.2021 bei einem neuen Arbeitgeber begonnen und werde wieder mit E 5 Stufe 3 eingestuft und nicht in Stufe 5. Als Qualifikation habe ich aber die erste Angestelltenprüfung und  Fachwissen. Andere neue Mitarbeiter mit keiner Verwaltungsausbildung, sondern 3 Jahre Berufserfahrung in einer Bürotätigkeit wurden genauso eingestuft. Ist das gerechtfertigt? Ich habe 27 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes vorzuweisen. Ich fühle mich etwas unfair behandelt, dass meine Qualifikation so gar keine Wertschätzung findet.

Kann mir hier jemand hilfreiche Informationen/Tipps geben? Vielen Dank im Voraus.
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#2

Stufe 3 ist unter den geschilderten Umständen das tariflich zutreffende Ergebnis. Du hättest eine höhere Stufenzuordnung vor Vertragsunterschrift verhandeln können. Allerdings wäre eine höhere Stufe nur bei einem Personalgewinnungsproblem möglich gewesen.
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#3

Dankeschön. Aber das wurde mir auch zugesagt.
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#4

Was wurde zugesagt?
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#5

E 5 Stufe 5. Dann hat sich das Einstellungsdatum verschoben. Aber warum solle ich gleich 2 Entgeltstufen zurückgestuft werden, nur weil die halbjahres Frist überschritten ist. Wie gesagt wenn die auf meine Fachausbildung und Berufserfahrung keinen Wert legen,  müssen die ihre Aufgabe eben mit den ungelernten Kräften Regeln. Die haben dann mal Karriere gemacht, Umschulung zur Bürokraft und gleich in E5 in Gruppe 3 eingestuft und ich habe mir meine Erfahrungen vergeblich angeeignet. Es geht ja auch um meine Rente. Diese Regelung im öffentlichen Dienst ist alles andere als fair. Früher wurde man nach Alter eingestuft, auch nicht so fair. Ich dachte man wird nach Leisung und Qualifikation vergütet leider Fehlanzeige.
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#6

(17.04.2021, 17:49)Gast schrieb:  E 5 Stufe 5. Dann hat sich das Einstellungsdatum verschoben. Aber warum solle ich gleich 2 Entgeltstufen zurückgestuft werden, nur weil die halbjahres Frist überschritten ist. Wie gesagt wenn die auf meine Fachausbildung und Berufserfahrung keinen Wert legen,  müssen die ihre Aufgabe eben mit den ungelernten Kräften Regeln. Die haben dann mal Karriere gemacht, Umschulung zur Bürokraft und gleich in E5 in Gruppe 3 eingestuft und ich habe mir meine Erfahrungen vergeblich angeeignet. Es geht ja auch um meine Rente. Diese Regelung im öffentlichen Dienst ist alles andere als fair. Früher wurde man nach Alter eingestuft, auch nicht so fair. Ich dachte man wird nach Leisung und Qualifikation vergütet leider Fehlanzeige.

Wenn das Tarifrecht im öffentlichen Dienst so unfair ist, steht einem Wechsel in die Privatwirtschaft ja nichts entgegen.
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#7

Welche Halbjahresfrist?
Gab es eine schriftliche Zusage von E5, Stufe 5? Wenn ja wie war die genaue Formulierung.

Einen Unterschied hätte ggf. lediglich im direkten Anschluss an das vorherige Arbeitsverhältnis gemacht.

Wenn man eine bestimmte Stufe will muss man auf eine wirksame Bestätigung im Arbeitsvertrag oder einer Begleiterklärung bestehen.

E5 sind keine ungelernten Kräfte.
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#8

Leider wurde mur das nur mündlich zugesagt. Und bei der Vertragsunterzeichnung stand das E 5 Stufe 3. Oh, das muss ich noch klären, sagte die Personalsachbearbeiterin.
Wie gesagt ich habe die meiste Zeit meiner beruflichen Tätigkeit im gehobenen Dienst gearbeitet E 9 Stufe 6. Wegen meiner Erziehungszeiten habe ich 2013 eine E 5 Stelle Stufe 3 angenommen und habe dort mehr als 7 Jahre gearbeitet und mir die Stufe 5 legitim und leider unter stressigen Bedingungen erarbeitet. Und jetzt soll ich immer wieder von unten anfangen? Das sehe ich nicht ein. Zumal dieses Arbeitsverhältnis befristet ist. Außerdem bekommen die anderen neu eingestellten Kollegen aus der freien Wirtschaft mit keiner fachlichen Qualifikation oder jeglicher Erfahrung im öffentlichen Dienst oder in der Verwaltung, alle E 5 Stufe 3. Wo ist da die Gerechtigkeit? Es hätte mir anerkannt werden können, mit der Begründung: Zur Personalgewinnung erforderlich. Trotzdem, warum so bürokratisch und kompliziert. Da muss man um 50 € Netto mehr so betteln. Unbegreiflich.
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#9

Leider wurde mur das nur mündlich zugesagt. Und bei der Vertragsunterzeichnung stand das E 5 Stufe 3. Oh, das muss ich noch klären, sagte die Personalsachbearbeiterin.
Wie gesagt ich habe die meiste Zeit meiner beruflichen Tätigkeit im gehobenen Dienst gearbeitet E 9 Stufe 6. Wegen meiner Erziehungszeiten habe ich 2013 eine E 5 Stelle Stufe 3 angenommen und habe dort mehr als 7 Jahre gearbeitet und mir die Stufe 5 legitim und leider unter stressigen Bedingungen erarbeitet. Und jetzt soll ich immer wieder von unten anfangen? Das sehe ich nicht ein. Zumal dieses Arbeitsverhältnis befristet ist. Außerdem bekommen die anderen neu eingestellten Kollegen aus der freien Wirtschaft mit keiner fachlichen Qualifikation oder jeglicher Erfahrung im öffentlichen Dienst oder in der Verwaltung, alle E 5 Stufe 3. Wo ist da die Gerechtigkeit? Es hätte mir anerkannt werden können, mit der Begründung: Zur Personalgewinnung erforderlich. Trotzdem, warum so bürokratisch und kompliziert. Da muss man um 50 € Netto mehr so betteln. Unbegreiflich.
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#10

(19.04.2021, 07:45)Gast schrieb:  
(17.04.2021, 17:49)Gast schrieb:  E 5 Stufe 5. Dann hat sich das Einstellungsdatum verschoben. Aber warum solle ich gleich 2 Entgeltstufen zurückgestuft werden, nur weil die halbjahres Frist überschritten ist. Wie gesagt wenn die auf meine Fachausbildung und Berufserfahrung keinen Wert legen,  müssen die ihre Aufgabe eben mit den ungelernten Kräften Regeln. Die haben dann mal Karriere gemacht, Umschulung zur Bürokraft und gleich in E5 in Gruppe 3 eingestuft und ich habe mir meine Erfahrungen vergeblich angeeignet. Es geht ja auch um meine Rente. Diese Regelung im öffentlichen Dienst ist alles andere als fair. Früher wurde man nach Alter eingestuft, auch nicht so fair. Ich dachte man wird nach Leisung und Qualifikation vergütet leider Fehlanzeige.

Wenn das Tarifrecht im öffentlichen Dienst so unfair ist, steht einem Wechsel in die Privatwirtschaft ja nichts entgegen.      DIESE QUALIFIZIERTE ANTWORT WAR JA MAL RICHTIG HILFREICH!!!
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#11

(23.04.2021, 17:02)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 07:45)Gast schrieb:  
(17.04.2021, 17:49)Gast schrieb:  E 5 Stufe 5. Dann hat sich das Einstellungsdatum verschoben. Aber warum solle ich gleich 2 Entgeltstufen zurückgestuft werden, nur weil die halbjahres Frist überschritten ist. Wie gesagt wenn die auf meine Fachausbildung und Berufserfahrung keinen Wert legen,  müssen die ihre Aufgabe eben mit den ungelernten Kräften Regeln. Die haben dann mal Karriere gemacht, Umschulung zur Bürokraft und gleich in E5 in Gruppe 3 eingestuft und ich habe mir meine Erfahrungen vergeblich angeeignet. Es geht ja auch um meine Rente. Diese Regelung im öffentlichen Dienst ist alles andere als fair. Früher wurde man nach Alter eingestuft, auch nicht so fair. Ich dachte man wird nach Leisung und Qualifikation vergütet leider Fehlanzeige.

Wenn das Tarifrecht im öffentlichen Dienst so unfair ist, steht einem Wechsel in die Privatwirtschaft ja nichts entgegen.      DIESE QUALIFIZIERTE ANTWORT WAR JA MAL RICHTIG HILFREICH!!!
Frechheit
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