Ob es schon Analysen auf Basis der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie gibt, kann ich nicht sagen. Bisher stützte man sich auf AGG und EntgTranspG. Allerdings bringt die RL ja keinen neuen Maßstab. Auch wenn die RL sich strukturell erheblich von nationalen Recht unterscheidet und entsprechenden Anpassungsbedarf auslöst, spielt dies für solche Analysen m.E. keine Rolle.
Allerdings erhöht die RL ggf. den Druck die erkannten / bekannten Schwächen hinsichtlich der Gewährleistung von Entgeltgleichheit im TV-L aufzugreifen.