EG 8 Tätigkeit aber EG 5 Bezahlung
#1

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei einer Stadtverwaltung absolviert. Ich bin in EG 5 eingruppiert. Dies ist 7 Jahre her. Seit 2014 habe ich einen GVP nach EG 8. Dies bekomme ich aber nicht, da ich laut Arbeitgeber erst einen Angestelltenlehrgang machen muss. Ich bekomme nur eine Zulage nach EG 6. Meine Frage: Kann es richtig sein, dass ich seit 20 Monaten eine Tätigkeit nach EG 8 mache, aber nicht mehr Geld bekomme? 

Vielen Dank im Voraus schon mal
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#2

..das ist durchaus so...Ausnahmen von der Prüfungspflicht AL 1 können möglich sein, wenn man das 40. Lj. erreicht hat (solange im kommunalem Bereich noch keine EGO existiert)...
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#3

(13.11.2015, 11:58)was_guckst_du schrieb:  ..das ist durchaus so...Ausnahmen von der Prüfungspflicht AL 1 können möglich sein, wenn man das 40. Lj. erreicht hat (solange im kommunalem Bereich noch keine EGO existiert)...
D.h. dann ich bin qualifiziert genug diese Tätigkeit auszuüben, jedoch für die Bezahlung nicht?
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#4

Im Bereich der Kommunen gibt es noch keine Eingruppierungsvorschriften, deshalb sind die Eingruppierungsrichtlinien des BAT noch maßgebend. Hier gibt es eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Anlage 3 zum BAT). Die besagt, dass für die Eingruppierung in EG 6 und EG 8 eine erste Prüfung (Al 1) abzulegen ist. Eine Ausbildung als Verwaltungsangestellte wäre vergleichbar. Die Prüfungspflicht entfällt mit dem 40. Lebensjahr.
§ 2 der Anlage 3 sagt aber auch, dass dir alsbald die Möglichkeit zu geben ist, die erste Prüfung nachzuholen. Besteht hierzu aus Gründen die der Angestellte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit, erhält er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage. Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen deiner jetzigen Vergütungsgruppe und der deiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt. Das heißt du müsstest die Differenz zu EG 8 bekommen.
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