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Verwaltungsangestellte in einer Kommune, eingruppiert in EG 5 Stufe 5 bearbeitet die Aufgabenbereiche Hallenverwaltung, Beschaffung Büro- und Verbrauchsmaterial, Veranstaltungskalender, Ferienprogramm, Sitzungsdienst einschließlich Führung der Verlaufsprotokolle, Friedhofsverwaltung und Vertretung im Einwohnermeldeamt.
Ist die Einrguppierung in EG 5 angemessen?
Kommt auf die Details der Aufgaben an und die Zeitanteile an. Soweit es 50% Aufgaben mit nötigen gründlichen Fachkenntnissen sind und zwei Bereiche davon berührt sind dürfte von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen und damit E6 auszugehen sein.
Bei der Friedhofsverwaltung sind definitiv gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich. Bei Sitzungsdienst mit Führung der Verlaufsprotokolle sehe ich zudem noch selbstständige Leistungen, aber da dürfte der Zeitanteil wohl zu gering sein (wie auch bei der Meldeamtsvertretung).
In der Gesamtbetrachtung würde ich EG 6 für durchaus realistisch halten.