EG 4 - Höhergruppierung EG 5
#1

Guten Tag,

ich bin seit Januar 2022 in einer Kommune in NRW angestellt. Angefangen habe ich 2022 mit einer Tätigkeit im telefonischen Bürgerservice mit der Eingruppierung EG 6 (TZ) und wechselte im Mai 2023 die Stelle, da eine Stundenerhöhung nicht möglich war. Da sich intern keine gleichwertige Stelle ergab, wechselte ich Ende Mai 2023 intern auf eine EG4 (ohne Zulage, VZ) im Standesamt (Schreibbüro, Organisationsaufgaben inkl. Bürgerkontakt am Trautag). Meine beiden Kolleg*innen wurden lt. eigener Aussage nach 12 Monaten von EG4 auf EG5 höhergruppiert. Laut Rücksprache mit dem Personalrat erfolgte dies aufgrund eine alten Regelung aus dem BAT. 

Eine Mitarbeiterin aus der Personalorga schrieb mir, dass eine Höhergruppierung von EG4 auf EG5 in meinem Fall nach "regelmäßig 3 Jahren ohne schädliche Unterbrechungen" in meinem jetzigen Aufgabengebiet grundsätzlich denkbar sei. Ich finde hierzu keine Grundlange im Tarifvertrag. 

Vielleicht kann mir jemand erklären, auf welcher Basis diese Höhergruppierung möglich ist.

Danke vorab. Smile
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#2

"Vielleicht kann mir jemand erklären, auf welcher Basis diese Höhergruppierung möglich ist."

Sollte der Vorgesetzte, das Personalreferat oder der Personalrat erklären können.

Entweder plant der Arbeitgeber dann höherwertige Tätigkeiten zu übertragen oder der Arbeitgeber geht von fehlender Erfüllung von Anforderungen an die Person aus und plant nach 3 Jahren dann die Eigenschaft als sonstiger Beschäftigten festzustellen. Dann besteht die Frage, weshalb die Fallgruppe mit Ausbildung herangezogen wird.
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