EG 15 TVöD - Diplom notwendig ?
#1

Hallo Zusammen, 

eine kurze Frage. Ich überlege gerade ob ich mich auf eine offene Stelle EG 15 TVöD bewerben soll. Ich bin IT-Spezialist und eigentlich nur in Konzernen tätig. Ich frage mich gerade ob die Bedingungen hart sind. Sprich, muss ich ein Diplom haben um überhaupt EG 15 TVöD eingestuft zu werden ? Ich habe derzeit ein Bachelor aber über 15 Jahre Erfahrung. 

Desweiteren habe ich gesehen das es hier Abstufungen gibt. Wenn man mit EG 15 TVöD in einem Beruf startet ist man dann immer erst auf Stufe 1 (4.860 €) oder spiegelt das die Berufserfahrung wieder und man könnte quasi bereits auf Stufe 15 starten ? 

Dank im Voraus !

Grüße,
Peter
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#2

Ich gehe davon aus, dass es um den kommunalen Bereich geht. (Es gibt beim TVöD (Bund) leichte Unterschiede.)
Die Anforderungen ergeben sich aus der Ausschreibung. Soweit es ein öffentlicher Arbeitgeber ist wäre dieser grundsätzlich an die in der Ausschreibung als zwingende Bedingungen genannten Anforderungen gebunden.

Hinsichtlich der Eingruppierung kommt es auf die Details an. (U.a. auf die Fallgruppe die für die Stelle herangezogen wird.)  Ggf. (abhängig von der Fallgruppe) ob die Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter erfüllt sind. Soweit dies nicht der Fall ist könnte es zu einer Eingruppierung in der E14 kommen.

Für die Stufenzuordnung gibt es verschiedene Regelungen. Bei einschlägiger Berufserfahrung (eng auszulegen) von mindestens 3 Jahren besteht Anspruch auf Stufe 3. Alles andere/weitere ist Verhandlungssache. Mit 15 Jahren Berufserfahrung ist eine Einstellung in Stufe 6 (höchste Stufe möglich). Ist aber Verhandlungssache. Auch müssen es tatsächlich 15 Jahre sein. Bei 14 Jahren und 11 Monaten könnte grundsätzlich nur in Stufe 5 eingruppiert werden. Ob die restliche Zeit dann noch berücksichtigt werden kann ist in der Literatur etwas umstritten.

Zusätzlich sei noch auf die Spielräume welche die Fachkräfterichtlinie bietet hingewiesen (allerdings kann es rechtliche Gründe geben, weshalb eine Anwendung für den Arbeitgeber nicht in Frage kommt. Ein Anspruch besteht sowieso nicht):

Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren (Fachkräfte-RL)
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#3

Normalerweise wird bei EG 15 nicht nur ein Diplom sondern ein Masterabschluss verlangt.
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