E 9b
#1

Hallo,
ich habe mich beim Sozialamt "hochgearbeitet" auf eine E9b, ohne Verwaltungslehrgang 1+2. Nun möchte ich mich auf eine E 10 bewerben.
Es wird mir nun erklärt, ohne Verwaltungslehrgang ist das nicht möglich und ich würde die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Stimmt das ????
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#2

Wenn du die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllst, wird man dich in dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen können. Die Chancen sich gegen die Anforderungen erfolgreich zu Klagen sind gering. Zumindest wenn die Anforderungen nicht willkürlich sind. Für Aufgaben die zu einer Eingruppierung in die E10 führen ein einschlägigen erfolgreich abgeschlossenes Studium oder Verwaltungslehrgang 2 zu fordern ist nicht unplausibel.
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